Die Checkliste zur Rechnungsprüfung für eine optimale Kontrolle von Eingangsrechnungen

Veröffentlicht am 18.12.2025

Lesedauer: 9 min

Mit Ihrem Netzwerk teilen:

Die Prüfung von Eingangsrechnungen ist eine essentielle buchhalterische Tätigkeit in einem Unternehmen. Es geht darum, Eingangsrechnungen auf sämtliche Angaben zu prüfen, um einerseits keine falsche Rechnung zu bezahlen und andererseits nur solche Rechnungen zu bezahlen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Denn nur Rechnungen, die den formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes folgen, berechtigen Unternehmen zum Vorsteuerabzug. Man spricht von sachlicher bzw. inhaltlicher und formeller Rechnungsprüfung. 

Erfahren Sie, was hinter den Begriffen steckt und verwenden Sie unsere praktische Checkliste zur Rechnungsprüfung, um Ihre Rechnungen auf Vollständigkeit zu prüfen.

Was wird unter Rechnungsprüfung verstanden und warum ist diese wichtig?

Die Rechnungsprüfung, auch die Prüfung von Eingangsrechnungen genannt, ist in großen Unternehmen Aufgabe der Kreditorenbuchhaltung. Sie stellt sicher, dass eingehende Rechnungen sachlich, inhaltlich und formell allen Kriterien entsprechen.

Rechnungen sollten grundsätzlich erst nach der sorgfältigen Überprüfung bezahlt werden. Denn bei der Rechnungsprüfung wird sichergestellt, dass die auf der Rechnung angeführten Positionen tatsächlich der Lieferung entsprechen, dass Mengen und Einzelpreise mit der Gesamtsumme zusammenpassen und ob der richtige Steuersatz angewandt wurde, sowie die Daten des Zahlungsempfängers stimmen. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich regelt das Umsatzsteuergesetz genau, welche formellen Vorgaben eine Eingangsrechnung beinhalten muss, um vorsteuerabzugsfähig geltend gemacht werden zu können. In der Rechnungsverarbeitung ist die Prüfung der Eingangsrechnungen somit ein wichtiger Punkt, der sorgfältig auszuführen ist.

Welche Arten der Rechnungsprüfung gibt es?

Rechnungen müssen einerseits der tatsächlichen Lieferung von Produkten bzw. Dienstleistungen entsprechen. Das heißt, die einzelnen Positionen, Preise und Daten müssen stimmen. Andererseits gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben, die Rechnungen erfüllen müssen, um vorsteuerabzugsfähig zu sein. Daraus ergeben sich zwei Ebenen der Rechnungsprüfung, die einander ergänzen.

Sachliche Rechnungsprüfung bzw. inhaltliche Rechnungsprüfung

Die sachliche bzw. inhaltliche Prüfung der Eingangsrechnung bezieht sich auf die Überprüfung sämtlicher inhaltlicher Angaben auf der Rechnung. Dazu gehört die korrekte und vollständige Auflistung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, die Übereinstimmung von Einzelpreisen, Mengen und Gesamtsummen, die Einhaltung von Vereinbarungen hinsichtlich Preisen, Rabatten, Skonti, etc., sowie die Sicherstellung, dass die Rechnung den betriebsinternen Anforderungen entspricht.

Um die Inhalte der Rechnung umfassend prüfen zu können, sollte die Eingangsrechnung mit diversen zugehörigen Dokumenten verglichen werden. Dazu gehören etwa ein Kostenvoranschlag, ein Angebot oder ein Lieferschein. Mit der digitalen Rechnungsverarbeitung von free-com können Sie zugehörige Dokumente direkt speichern und die inhaltliche Rechnungsprüfung vereinfachen. Die automatische Belegerkennung ermöglicht Ihnen, sämtliche Rechnungsdaten elektronisch auszulesen und zu prüfen.

Formelle Rechnungsprüfung

Die formelle Rechnungsprüfung bezieht sich auf die Überprüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf der Eingangsrechnung. Nur wenn alle Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes eingehalten werden, kann Ihr Unternehmen den Vorsteuerabzug geltend machen. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist der Vorsteuerabzug nach §14 im jeweiligen landesgültigen Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Die Pflichtangaben umfassen Namen und Adressen beider Parteien, Lieferzeiträume, Positionen und Mengen, Beträge, etwaige vorab getroffene Vereinbarungen, Bankdaten, etc. Eine vollständige Liste finden Sie weiter unten, unter Checkliste zur Rechnungsprüfung.

Es ist sinnvoll, direkt nach Rechnungseingang mit der formellen Rechnungsprüfung zu beginnen. Denn die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur in Bezug auf den Vorsteuerabzug wichtig, sondern auch in Hinblick auf eine mögliche Prüfung durch das Finanzamt.

Arbeiten Sie mit unserer digitalen Rechnungsverarbeitung, wird dieser Schritt ungemein vereinfacht und beschleunigt. Unsere Software kennt geltende Vorschriften und verarbeitet und speichert sämtliche Eingangsrechnungen und Zusatzdokumente revisionssicher. Auch Ausnahmen werden von unserer Software berücksichtigt.

Worauf ist bei einer formellen und sachlichen Rechnungsprüfung noch zu achten?

Wie so oft gibt es auch bei der Rechnungsprüfung Ausnahmen, die zu beachten sind. Dazu gehört einerseits die Kleinunternehmerregelung, die es Unternehmen mit bestimmten Umsatzgrenzen erlaubt, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Und andererseits gibt es die Regelung hinsichtlich Kleinbeträge. In Deutschland liegt die Grenze nach §33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) bei einem Gesamtbetrag von EUR 250. In Österreich liegt diese Grenze bei einem Gesamtbetrag von EUR 400.

Rechnungen unter 250 €

Der große Vorteil von Rechnungen unter EUR 250, bzw. EUR 400 in Österreich, sind die geringeren Vorschriften in Bezug auf die Pflichtangaben auf der Rechnung. Das dient dazu, den bürokratischen Aufwand für Rechnungen über Kleinbeträge zu mindern. Unterstützt werden sollen damit vor allem KMUs.

Damit die Kleinbetragsrechnungen gesetzeskonform und vollwertig sind, müssen sie folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Adressen des Leistungserbringers/Rechnungsstellers sowie Leistungsempfängers/Rechnungsempfängers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Produkte/Dienstleistungen
  • Rechnungsbetrag
  • Ausweisung der Steuer: Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag, bzw. Hinweis auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht

Rechnungen über 250 €

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von über EUR 250, bzw. EUR 400 in Österreich, müssen weit mehr Angaben beinhalten, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein und als revisionssicher zu gelten.

Die Pflichtangaben der Eingangsrechnung sind folgende:

  • Namen und Adressen des Leistungserbringers/Rechnungsstellers sowie Leistungsempfängers/Rechnungsempfängers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Produkte/Dienstleistungen
  • Anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers
  • Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungs- oder Lieferzeitraum
  • Netto- und Bruttobetrag
  • Im Voraus vereinbarte Rabatte, Skonti, etc.
  • Bankverbindung des Leistungserbringers/Rechnungsstellers
  • Übereinstimmung von Rechnungssteller und Zahlungsempfänger

Wie sollte eine Rechnungsprüfung ablaufen?

Um Eingangsrechnungen zu prüfen und das effizient, sollten Sie bei der Verarbeitung wie folgt vorgehen: Zuerst die formellen Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen, dann den Inhalt auf Richtigkeit gegenchecken und erst bei erfolgreichem Durchlaufen der ersten beiden Schritte die Rechnung zur Zahlung freigeben.

Nur wenn die formellen Kriterien erfüllt sind, ist die Rechnung vorsteuerabzugsfähig sowie gesetzlich konform und somit revisionssicher. Wenn bereits hier Ungereimtheiten oder Fehler vorhanden sind, wäre jeglicher weitere Schritt reine Zeitverschwendung. Sind die formellen Angaben korrekt, gehen Sie über zur inhaltlichen Prüfung, um auch wirklich nur jene Leistungen zu bezahlen, die Sie auch tatsächlich erhalten haben. Machen Sie hier den Gegencheck mit Kostenvoranschlägen, Angeboten und Lieferscheinen, um bestellte und gelieferte Produkte bzw. Dienstleistungen und deren vereinbarte Preise zu prüfen. Erst dann darf eine Rechnung zur Zahlung freigegeben werden.

Wer ist zuständig für die Rechnungsprüfung?

In großen Unternehmen ist in der Regel die Kreditorenbuchhaltung für die Rechnungsprüfung zuständig. Im Zuge der Überprüfung ist oft eine Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen gefordert, etwa um vereinbarte Preise und bestellte Mengen zu überprüfen. Einkauf und Logistik sind somit Abteilungen, die bei der Rechnungsprüfung eine wesentliche Rolle spielen können.

In kleinen und mittelständischen Unternehmen gibt es oft keine eigene Kreditorenbuchhaltung. Dann übernimmt die Finanzbuchhaltung oder der jeweilige Unternehmer selbst die Verantwortung für die Rechnungsprüfung. Praktische Softwarelösungen helfen bei der Automatisierung und Effizienzsteigerung im Hinblick auf die Verarbeitung von digitalen Eingangsrechnungen. Dadurch sparen Sie Kosten und Zeit und minimieren die Fehleranfälligkeit.

Checkliste zur Rechnungsprüfung

Mögliche Folgen bei falscher Rechnungsprüfung

Den Schritt der Rechnungsprüfung zu übergehen, kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Denn die Rechnungsprüfung stellt sicher, dass für das Unternehmen kein finanzieller Schaden entsteht und dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Achten Sie bei der Rechnungsprüfung genau auf alle Angaben. Fehler, die häufig vorkommen, sind:  

  • Formfehler auf der Rechnung
  • Falsche Angaben bei Steuersätzen
  • Rechenfehler
  • Abweichung zwischen Bestellung, Rechnung und Lieferung

Übersieht ein Unternehmen diese Art von Fehlern, ergibt sich daraus, dass eine falsche Rechnung beglichen wird und eventuell für Leistungen bezahlt wird, die nicht erbracht wurden. Das kann dazu führen, dass Probleme mit dem Finanzamt entstehen und das Betriebsklima unter gegenseitigen Schuldzuweisungen leidet.

Finanziell ergibt sich ein möglicher Schaden auf mehreren Ebenen:

  • Kein Vorsteuerabzug durch inkorrekte Pflichtangaben
  • Erhöhte Personalkosten durch Zeitaufwand bei Nachbearbeitung
  • Versäumnis von Skontofristen

Vorteile der digitalen Rechnungsverarbeitung von free-com

Der einfachste und schnellste Weg zu einer effizienten und weniger fehleranfälligen Rechnungsverarbeitung ist der Einsatz einer digitalen Lösung. Unsere Software zur Verarbeitung von Eingangsrechnungen arbeitet mit KI und Ansätzen aus dem Machine Learning, um auch komplexe Layouts und Workflows schnell und unkompliziert zu automatisieren. Sie profitieren von hoher Transparenz, Übersicht, einer genauen Dokumentation und benutzerfreundlichen Abläufen.

Die digitale Rechnungsverarbeitung beinhaltet alle Schritte vom digitalen Rechnungseingang über die Rechnungsprüfung bis hin zur Rechnungsfreigabe und der automatischen Buchung. Das System führt eine Kontrolle aller rechtlich relevanten Rechnungsmerkmale sowie der Konsistenz der Beträge durch. Manuelle Prüfungen sind nur bei unklaren Fällen notwendig. Durch die übersichtliche Benutzeroberfläche und die individuellen Anpassungsmöglichkeiten können Sie Ihre Softwarelösung an Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter anpassen. Am Ende steht eine digital verarbeitete Rechnung mit transparenter Dokumentation des gesamten Prozesses samt aller dazugehörigen Dokumenten sowie die revisionssichere Archivierung.

Fazit

Zur korrekten und fehlerlosen Verarbeitung von Eingangsrechnungen gehört eine umfassende und detaillierte Rechnungsprüfung. Diese erfolgt auf zwei Ebenen: inhaltlich und formell. Die formelle Rechnungsprüfung kontrolliert, ob alle gesetzlichen Pflichtangaben vorhanden sind. Ohne diese Pflichtangaben bzw. bei Fehlern entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung. Die inhaltliche bzw. sachliche Prüfung hat vor allem betriebsinterne Gründe. Fehler beim Rechnungsinhalt, etwa bei den Gesamtbeträgen oder falsch berechneten Rabatten, können sich finanziell negativ auswirken. In Zeiten, in denen die elektronische Rechnung auf dem Vormarsch ist, bietet sich eine digitale Lösung für die Rechnungsverarbeitung an. Unsere benutzerfreundliche Software verwendet alle digitalen Vorzüge, um Ihre Rechnungsverarbeitungsprozesse möglichst effizient und fehlerlos zu gestalten. 

Sie haben noch Fragen zur digitalen Rechnungsprüfung? Kontaktieren Sie uns.

FAQs: Häufige Fragen zur Rechnungsprüfung

Bei der Rechnungsprüfung geht es um die inhaltliche sowie formelle Prüfung von Eingangsrechnungen. Dabei wird die Rechnung auf die Vollständigkeit und Korrektheit diverser Daten und Angaben überprüft.

Die sachliche bzw. inhaltliche Rechnungsprüfung bezieht sich auf die Korrektheit der auf der Eingangsrechnung angegebenen Positionen. Menge, Art und Preis der einzelnen Produkte bzw. Dienstleistungen und Übereinstimmung mit der Bestellung und Lieferung stehen dabei im Vordergrund.

Bei der formellen Rechnungsprüfung wird kontrolliert, ob alle nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Daten vorhanden sind, um einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Zu diesen Daten gehören Namen, Adressen, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Angaben zu Steuersätzen und -befreiungen, etc.

Bei der digitalen Rechnungsprüfung übernimmt eine Software die Kontrolle der einzelnen Positionen einer Rechnung und weist auf etwaige Unklarheiten hin. Dadurch wird der gesamte Prozess zur Rechnungsverarbeitung schneller und einfacher gestaltet, erfordert weniger Personal sowie Zeit und garantiert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

Jetzt Whitepaper mit Praxis-Tipps sichern

Status Quo und Zukunftstrends der elektronischen Rechnung kompakt zusammengefasst – hier geht es zum Download:

Vorschau auf Whitepaper zur "Elektronische Eingangsrechnung - Formate und Trends in Österreich, Deutschland und anderen EU-Ländern"