Die elektronische Rechnung wird in Deutschland Pflicht
Veröffentlicht am 30.01.2024
Lesedauer: 8 min
Inhalt
- Die elektronische Rechnung: Pflicht in Deutschland ab 2025
- Was ist eine E-Rechnung?
- Digitale Freigabeprozesse
- Anforderungen an die elektronische Rechnung
- Was ändert sich?
- Übermittlung der E-Rechnung
- Misch-Lösungen vermeiden: verschiedene Rechnungsformate bedienen
- Vorteile der E-Rechnung
- FAQs
- Weiterführende Links
Inhalt
- Die elektronische Rechnung: Pflicht in Deutschland ab 2025
- Was ist eine E-Rechnung?
- Digitale Freigabeprozesse
- Anforderungen an die elektronische Rechnung
- Was ändert sich?
- Übermittlung der E-Rechnung
- Misch-Lösungen vermeiden: verschiedene Rechnungsformate bedienen
- Vorteile der E-Rechnung
- FAQs
- Weiterführende Links
Hinweis: Da die im Wachstumschancengesetz enthaltene E-Rechnungspflicht bisher nur als Gesetzesentwurf vorliegt, jedoch noch kein finales Gesetz verabschiedet wurde, sind alle Informationen vorläufig. Der Bundesrat hat sich für eine Verschiebung der geplanten Maßnahmen um zwei Jahre ausgesprochen. Damit wäre die elektronische Rechnung verpflichtend ab dem 01.01.2027.
UPDATE 22.03.24: Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Umsetzung des Wachstumschancengesetzes und damit der verpflichtenden E-Rechnung ab 2025 (!) gegeben. Betroffene Unternehmen müssen sich dementsprechend bis Ende des Jahres auf die Anforderungen des neuen Gesetzes einstellen.
Die elektronische Rechnung: Pflicht in Deutschland ab 2025
Für Zulieferer an den Bund ist sie seit einigen Jahren da, nun wird auch im B2B-Bereich die elektronische Rechnung Pflicht: ab 01.01.2025 soll für alle B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen die verpflichtende E-Rechnung gelten. Dabei wird es laut aktuellem Stand keine Ausnahmen geben: betroffen sind alle steuerpflichtigen Beträge unabhängig von etwa Größe oder Umsatz des Rechnungsstellers oder -empfängers. Deutschland folgt damit der EU-Strategie zur Prävention von Umsatzsteuerbetrug und zur einfacheren, nachhaltigeren Abwicklung von Rechnungen.
Deutsche Unternehmen müssen sich nun dementsprechend rasch mit dieser Neuerung auseinandersetzen und in die nötige Infrastruktur investieren. Höchste Zeit also, die Umstellung vorzubereiten und die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen genau?
Was ist eine E-Rechnung?
Die Definition der E-Rechnung wird mit dem neuen Gesetz angepasst bzw. spezifiziert: Elektronische Rechnungen werden als diejenigen Rechnungen definiert, die im strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden. Der Datensatz muss automatisch weiterverarbeitet werden können. Konkret wird gefordert: „Die elektronische Rechnung muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 entsprechen.“ Dabei regelt die europäische Norm EN-16931 europaweit einheitlich Inhalt und Format des Datensatzes für E-Rechnungen. Laut BMF[1] erfüllen sowohl Rechnungen nach dem XStandard, als auch nach dem ZUGFeRD Format ab Version 2.0.1 die Anforderungen.
- XRechnung
Die XRechnung ist bereits im B2G-Sektor im Einsatz (§4 Abs. 1 E-RechV). Das strukturierte Datenformat ist offen, unentgeltlich und maschinenlesbar. - ZUGFeRD (international als Factur-X bezeichnet)
Das ZUGFeRD Format ist eine Hybridform aus maschinenlesbarer XML-Datei und menschenlesbarer PDF-Datei. Im B2G-Bereich wird das Format ab Version 2.1.1 im Profil XRECHNUNG akzeptiert.
XRechnung und ZUGFeRD stellen die im deutschen Markt gebräuchlichsten E-Rechnungsformate dar. Darüber hinaus können auch weitere Formate die genannten Anforderungen erfüllen, solange die erforderlichen Angaben richtig und vollständig aus dem vereinbarten Format so extrahiert werden können, dass sie der EN-16931 entsprechen oder damit interoperabel sind. Ein Beispiel dafür können EDI-Schnittstellen sein. Erst mit der Verabschiedung des Gesetzes und dem Bekanntwerden aller konkreten Anforderungen können die einzelnen Formate noch besser bewertet werden.
Papierrechnungen, PDF-Rechnungen und andere elektronische Rechnungen mit einem abweichenden Format gelten dann als „sonstige Rechnungen“ und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Digitale Freigabeprozesse
Der Datensatz der elektronischen Rechnung kann automatisiert weiterverarbeitet werden. Statt physische Belege durch die Abteilungen zu schicken und zur Unterschrift vorzulegen werden alle Steps also digital durchgeführt. Vorteile davon sind unter anderem:
- Integrierte Compliance- und Validitätschecks
- Ortsunabhängiges Arbeiten
- Automatische erstellte Auditberichte
- Einfache Bearbeitung: Kontierungsvorschläge, Splits, Inline Berechnungen, etc.
Das kann zum Beispiel so aussehen:
Anforderungen an die elektronische Rechnung
Die elektronische Rechnung muss die gleichen Anforderungen wie herkömmliche Papierrechnungen erfüllen:
(1) Echtheit der Herkunft: Die Identität des Rechnungsausstellers muss gesichert sein
(2) Unversehrtheit des Inhalts: Die erforderlichen Rechnungsangaben wurden nachweislich nicht geändert.
(3) Lesbarkeit: Rechnungen müssen menschenlesbar sein. Elektronische Rechnungsformate haben einen strukturierten Datensatz, der zunächst nicht (ohne spezielle Einschulung) lesbar ist. Hier kann das Datenformat entsprechend konvertiert werden.
Was ändert sich?
Alle Unternehmen müssen ab dem 01.01.2025 bei B2B-Transaktionen E-Rechnungen ausstellen und empfangen, wenn der Umsatz nicht nach § 4 Nr. 8-29 UstG steuerbefreit ist. Auch Kleinunternehmer müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Betroffen sind Unternehmen mit Ansässigkeit in Deutschland, d.h. Sitz, Geschäftsleitung oder eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland. Existiert kein Sitz, gelten auch Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland ohne gleichzeitige Ansässigkeit löst die E-Rechnungspflicht demnach nicht aus.
Eine als PDF versandte Rechnung per E-Mail gilt künftig nicht mehr als E-Rechnung!
Übermittlung der E-Rechnung
Nach aktuellen Informationen ist keine Plattform zur Übermittlung von E-Rechnungen zwischen Unternehmen notwendig. Die strukturierten Datenformate können direkt übermittelt werden, zum Beispiel via E-Mail. Das wird den gesamten Prozess vereinfachen und schneller gestalten.
Misch-Lösungen vermeiden: verschiedene Rechnungsformate bedienen
Die kommende E-Rechnungspflicht gilt für inländische B2B-Transaktionen, aus dem Ausland können aber weiterhin andere Rechnungsformate eingehen. Es macht deswegen Sinn, alle aktuellen und zukünftigen Absatzmärkte eines Unternehmens zu identifizieren und die Umstellung mit Blick auf die dadurch unterschiedlichen Anforderungen zu planen. Sonst besteht die Gefahr, verschiedene Einzellösungen zusammenzuwürfeln und den Prozess zu zerstreuen.
Lösungen, die sowohl elektronische Rechnungsformate als auch herkömmliche unstrukturierte Daten im PDF-Format oder auf Papier bedienen können, können universal für alle Anwendungsfälle eingesetzt werden. Diese einheitliche Verarbeitung bringt Transparenz, reduziert den Aufwand und optimiert den Workflow langfristig. Darüber hinaus sind diese Brückentechnologien für einen längeren Zeitraum planbar einsetzbar, sie amortisieren sich vergleichsweise schnell und sind auch für KMUs interessant, da sie schon bei einer kleineren Gesamtzahl von Belegen effizient eingesetzt werden können.
Den gesamten Prozess einer solchen Eingangsrechnungsverarbeitung können Sie hier nachlesen, als Experten in diesem Gebiet beraten wir Sie gerne persönlich.
Vorteile der E-Rechnung
Um die E-Rechnungspflicht erfüllen zu können werden Unternehmen in den kommenden Monaten und Jahren in entsprechende Lösungen investieren müssen. Dieser Investitionsaufwand bringt anschließend aber auch zahlreiche Vorteile mit sich:
- Fehlerfreiere Bearbeitung in kürzerer Zeit: Durchlaufzeiten für die Belege reduzieren sich deutlich. Dadurch werden Fristen besser eingehalten (Skontos) und Transaktionen schneller abgewickelt. Durch die direkte Datenübertragung gibt es deutlich weniger Fehler im Prozess.
- Effizienter Ressourceneinsatz: Die Anschaffungskosten amortisieren sich meist in kurzer Zeit. Sie sparen aber nicht nur Kosten bzw. Aufwand (z.B. durch den Wegfall manueller Bearbeitungsschritte, Drucken, Papier, Porto, etc.) ein: Ihre MitarbeiterInnen können sich besser auf ihre komplexeren und wichtigen Aufgaben fokussieren.
- Nachhaltigkeit: Die elektronische Rechnung macht Papier, Drucken und physisches Versenden obsolet. Freigabeprozesse können, beispielsweise mit unserem intuitiven Workflow, direkt digital durchgeführt werden, ortsunabhängig und flexibel an Ihren bisherigen Prozess angepasst. Mit der richtigen Lösung können Sie Ihre elektronischen Rechnungen zudem digital archivieren. Dann haben Sie einen optimierten Geschäftsprozess ohne Medienbruch.
FAQs
Weiterführende Links
Hier finden Sie weitere Informationen und Links zu unseren passenden Lösungen:
Digitale Eingangsrechnungslösung