Spesenabrechnung in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 21.08.2024
Lesedauer: 8 min
Beruflich immer wieder unterwegs zu sein gehört für viele zum Alltag. Mit diesen beruflichen Reisen gehen Kosten für Bus, Bahn, Flüge, Hotelrechnungen, Restaurantrechnungen und andere Ausgaben einher. Diese Kosten müssen Arbeitnehmer:innen nicht selbst tragen, sondern werden als Pauschale, zur Gänze oder zum Teil rückerstattet. Dazu muss eine Spesenabrechnung gemacht werden. Wir erklären, was in Österreich Spesen sind und wie sie richtig abgerechnet werden.
Was sind Spesen?
Spesen sind Ausgaben, die entstehen, wenn berufliche Tätigkeiten außerhalb des regulären Arbeitsplatzes erledigt werden. Voraussetzung ist, dass diese von Arbeitgeber:in oder Auftraggeber:in veranlasst werden. Betroffen sind Reisen im In- oder Ausland, sei es eine Geschäftsreise zu Kunden, eine mehrtägige Konferenz oder auch eine Fortbildung. Es müssen nicht unbedingt mehrtägige Dienstreisen sein. Auch bei einem Geschäftsessen oder einem Meeting außerhalb des regulären Arbeitsortes fallen Spesen an.
Ein weiteres Szenario, bei dem für Arbeitnehmer:innen Spesen anfallen, ist der vorübergehende Einsatz an einem anderen Standort.
Folgende Arten von Spesen gibt es:
Was ist eine Spesenabrechnung?
Um den finanziellen Mehraufwand aus beruflichen Tätigkeiten abseits des Dienstortes nicht selbst tragen zu müssen, sondern rückerstattet zu bekommen, werden die angefallenen Spesen in Form der Spesenabrechnung erfasst.
Durch eine Spesenabrechnung kann genau nachvollzogen werden, welche Kosten wofür und wann angefallen sind. Je nach Unternehmensvorgaben erfolgt die Spesenabrechnung in Papierform oder in digitaler Form.
Grundlagen der Spesenabrechnung in Österreich
Bei der Spesenabrechnung tappen Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen in Österreich zum Glück nicht im Dunkeln. Denn welche Spesen in welcher Höhe ersetzt werden, ist häufig vertraglich geregelt. Erste vertragliche Grundlage ist der jeweilige Kollektivvertrag. Die Erstattung von Reisespesen kann auch im Arbeits- bzw. Dienstvertrag geregelt sein. Außerdem gibt es für Bundesdienste spezielle Vereinbarungen.
Was aber, wenn es gar keine vertraglichen Vereinbarungen gibt? In diesem Fall werden die tatsächlich entstandenen und notwendigen Kosten ersetzt. Dafür müssen die Ausgaben nachgewiesen werden können.
Wieso ist eine Spesenabrechnung wichtig?
Eine Spesenabrechnung dient dazu, dass Arbeitnehmer:innnen und Selbstständige Ausgaben aus beruflichen Tätigkeiten nicht selbst tragen müssen. Wird keine Spesenabrechnung gemacht, werden die Spesen auch nicht rückerstattet. Es ist daher ein wichtiges Dokument, um die Kostenerstattung zu regeln.
Viele Unternehmen haben für die Erstattung von Reisespesen spezifische Richtlinien. Werden diese Unternehmensrichtlinien eingehalten, wird sichergestellt, dass die Spesenabrechnung korrekt und ordnungsgemäß erfolgt. Mit einer Spesenabrechnung werden die angefallenen Kosten klar und nachvollziehbar dokumentiert. Das schafft für Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in Transparenz und hilft Missverständnissen vorzubeugen.
In Österreich können Arbeitnehmer:innen einige beruflich bedingte Ausgaben steuerlich als Werbungskosten und Unternehmer:innen als Betriebsausgaben absetzen. Eine korrekte Spesenabrechnung ist die Grundlage dafür, diese steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Welche Reisespesen dürfen abgerechnet werden?
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Arbeitnehmer:innen die entstandenen Reisekosten in einem bestimmten Ausmaß zu ersetzen. Diese Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und abgabenfrei. Wir zeigen Ihnen, welche Spesen in welcher Höhe erstattet werden:
Bei Dienstreisen können Fahrtkosten oder Kilometergelder geltend gemacht werden. Das betrifft beispielsweise Kosten für Flüge oder Fahrten mit Zug, Bus, U-Bahn sowie PKW.
Fahrt mit öffentlichem Verkehrsmitteln: Es werden die tatsächlichen Kosten für die Tickets abgerechnet.
Fahrt mit betrieblichem Auto: Wird für die Dienstreise ein Auto, das hauptsächlich betrieblich genutzt wird, verwendet, werden alle anfallenden Kosten geltend gemacht. Das umfasst nicht nur Treibstoffkosten, sondern beispielsweise auch Reparatur- und Wartungskosten. Wichtig ist, laufend ein Fahrtenbuch zu führen.
Fahrt mit eigenem PKW: Bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs kann Kilometergeld geltend gemacht werden. Dieses beträgt in Österreich für PKWs und Kombis 0,42 Euro pro Kilometer (Stand 2023) und beinhaltet auch Parkgebühren und Maut. Werden weitere Personen mitbefördert und ist das aus betrieblicher Sicht auch notwendig, dann gibt es einen Zuschlag von 0,05 Euro pro Kilometer.
Ob Mittagessen, Abendessen oder ein Snack zwischendurch – bei Dienstreisen entstehen Kosten für Verpflegung. Als Aufwandsentschädigung steht Tagesgeld, oft auch Diäten genannt, zu. Tagesgelder sind vorsteuerabzugsfähig und in vielen Fällen zeitlich unbegrenzt oder begrenzt steuerfrei.
Um Tagesgeld geltend machen zu können, muss eine Reise von mindestens 25km ausgehend vom Mittelpunkt der normalen Tätigkeit vorliegen. Achtung: das betrifft nicht die Gesamtstrecke, sondern die tatsächliche Entfernung zum Betriebsort. Außerdem darf der gleiche Ort maximal 5 Tage durchgehend bzw. maximal 15x pro Jahr besucht werden, da sonst eine Verschiebung des “Mittelpunkts der Tätigkeit” und keine Reise mehr vorliegt.
Die Höhe vom Tagesgeld richtet sich nach der Stundenanzahl der Dienstreise pro Tag. Ab einer Reisedauer von 3 Stunden steht Tagesgeld zu. Für eine Inlandsdienstreise, die zwischen 11 und 24 Stunden dauert, gibt es das volle Tagesgeld von 26,40 Euro.
Bei einer Auslandsdienstreise steht ebenfalls Tagesgeld zu, die Höhe der Auslandssätze variiert je nach Land. Die Höchstsätze sind in den Lohnsteuerrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen geregelt.
Sind bei einer Dienstreise Übernachtungen erforderlich, steht Nächtigungsgeld zu. Bei Inlandsdienstreisen können entweder die tatsächlichen Übernachtungskosten inklusive Frühstück oder das Nächtigungspauschale von 15 Euro als Werbungspauschale geltend gemacht werden. Bei Auslandsdienstreisen können entweder die tatsächlichen Übernachtungskosten inklusive Frühstück oder der jeweilige Höchstsatz für Bundesbedienstete pro Nächtigung abgesetzt werden.
Zusätzlich fallen bei Dienstreisen auch weitere Kosten an, die den obigen Spesenarten nicht zugeordnet werden können. Das können beispielsweise Telefonkosten, Parkgebühren oder Ähnliches sein. Auch diese Spesen werden je nach geltenden Vorgaben rückerstattet.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Spesen abrechnen
Das Formular für die Spesenabrechnung wird meist unternehmensintern bereitgestellt. Daher kann die Abrechnung von Reisespesen je nach Unternehmen variieren, auch kann es Fristen für die Einreichung geben. Vorlagen für die Spesenabrechnung gibt es auch online zum kostenlosen Download.
Worauf bei der Spesenabrechnung zu achten ist und wie das physische Formular korrekt ausgefüllt wird, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt:
Digitale Spesenabrechnung: Vorteile
Schneller und einfacher als Spesen manuell abzurechnen, ist die digitale Spesenabrechnung. Sie erleichtert den gesamten Prozess der Kostenerstattung. Was eine Digitalisierung für Unternehmen und Mitarbeiter:innen genau bringt, zeigen wir im Detail:
Effizienzsteigerung
Eine digitale Spesenabrechnung ermöglicht es, Belege gleich nach Erhalt mittels Smartphone zu scannen und automatisch zu erfassen. Das reduziert den Zeitaufwand und die Fehleranfälligkeit erheblich. Auch unternehmensinterne Compliance- und Reiserichtlinien werden automatisch überprüft.
Entlastung der Mitarbeiter:innen
Automatisierte Prozesse sparen den Mitarbeiter:innen viel Zeit und Mühe bei der Dateneingabe und Genehmigung. Das erleichtert allen involvierten Abteilungen und Personen die Arbeit, da alle Daten automatisiert in Echtzeit verfügbar sind.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Durch die zentrale Übersicht aller Informationen bieten digitale Systeme eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ausgaben. Das erleichtert die Kontrolle und Prüfung der Spesenabrechnungen
Kostenersparnis
Durch die Digitalisierung werden weniger Papier und Druckmaterial benötigt. Auch die Lagerkosten für die Archivierung physischer Dokumente entfallen.
Schnellere Erstattung
Durch die intelligente Automatisierung können Spesen schneller geprüft und erstattet werden.
Nachhaltigkeit
Weniger Papierverbrauch bedeutet eine geringere Umweltbelastung. Eine digitale Spesenabrechnung unterstützt somit eine nachhaltigere Arbeitsweise.
Beim Umstieg von Papier auf digitale Spesenabrechnung hilft unsere intuitive Lösung. Durch die intelligente Automatisierung werden alle relevanten Daten automatisch extrahiert und länderspezifische Abweichungen berücksichtigt.
Im klaren Fokus steht außerdem eine intuitive Benutzeroberfläche. Aber auch die userfreundlichste Softwarelösung braucht eine Kommunikationsmöglichkeit, deshalb ist bei unserer digitalen Spesenabrechnung eine Chatfunktion integriert.
Fazit: Effiziente Spesenabrechnung in Österreich
In vielen Unternehmen ist Kosteneffizienz ein wichtiges Thema, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine höhere Kosteneffizienz muss weder zu Lasten des Geschäftsbetriebs gehen, noch schwierig in der Umsetzung sein. Einen ganz zentralen Part zu mehr Effizienz und Transparenz in Unternehmen übernimmt die Digitalisierung.
Gut durchdachte Softwarelösungen können in kleinen, mittleren oder Großunternehmen in unterschiedlichen Bereichen spürbare Erleichterungen bringen, so auch bei der Spesenabrechnung. Eine digitale Spesenabrechnung schafft klare Strukturen und übersichtliche Daten, die in Echtzeit verfügbar sind. Alle Ausgaben werden automatisiert und ordnungsgemäß erfasst und abgerechnet. Das alles spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand und die Fehleranfälligkeit.