Förderung Digitalisierung in Deutschland: Die Förderprogramme für Digitalisierung im Überblick

Veröffentlicht am 25.07.2024

Lesedauer: 13 min

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Förderung Digitalisierung in Deutschland: Die Förderprogramme für Digitalisierung im Überblick

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen bringt zahlreiche Vorteile mit sich, insbesondere Zeit- und Kosteneinsparungen, eine geringere Fehleranfälligkeit und eine größere Flexibilität für die Mitarbeiter:innen. Viele Unternehmen setzen daher auf digitale Lösungen und investieren in die Optimierung ihrer Prozesse, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig und effizient zu bleiben.

Adäquate Lösungen sind aber oftmals mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, der insbesondere für kleinere Unternehmen herausfordernd sein kann. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mehrere Förderprogramme ins Leben gerufen, um die Digitalisierung von Unternehmen zu unterstützen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu Digitalisierungsförderungen in Deutschland.

Wer hat Anspruch auf Digitalisierungsförderung in Deutschland?

Da vor allem kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) aufgrund des meist nicht unerheblichen Kostenaufwands Schwierigkeiten haben, die digitale Entwicklung ihres Unternehmens voranzutreiben, richten sich die meisten Förderungsangebote an sie. Die Einteilung eines Unternehmens in diese Kategorien basiert auf EU-Vorgaben und bestimmt maßgeblich die Höhe der möglichen Förderungen.

Unternehmen, die in eine dieser Kategorien fallen, können in der Regel eine Förderung für Digitalisierungsmaßnahmen beantragen. Für größere Unternehmen gibt es ausgewählte Förderprogramme und die Möglichkeit von Krediten.

Je nach Bundesland können die Zahlen aber auch abweichen. Die Digitalisierungsprämie Plus (Baden-Württemberg) beispielsweise unterstützt Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeiter:innen.

Fördermittel Digitalisierung: Was wird wie hoch gefördert?

Förderungen für Digitalisierung können für eine Vielzahl von Projekten beantragt werden. Besonders gefördert werden die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechniken (IKT), sowie die Verbesserung von IT-Sicherheit. Welche Projekte genau gefördert werden, hängt von der Art des Förderprogramms ab. Gefördert werden unter anderem:

 

  • Digitalisierung von Prozessen

  • Sicherheitskonzepte
  • Kosten für externe Berater:innen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter:innen

  • Roboter-Hardware

  • IKT-Software
  • Fallweise IKT-Hardware (z.B. im Bereich IT-Sicherheit)
  • Entwicklung von Apps und Webanwendungen

  • KI-Anwendungen

Die Höhe des geförderten Betrages unterscheidet sich je nach Art der Förderung und nach Bundesland. So unterstützt z.B. die Digitalisierungsprämie Plus (Darlehensvariante) in Baden-Württemberg Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 und 100.000 Euro.

Förderung Digitalisierung – Diese bundesweiten Förderprogramme für Digitalisierung in Deutschland sollten Sie kennen

Neben bundeslandspezifischen Förderprogrammen bietet das BMWK auch bundesweite Förderungen an, die Ihr Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen.

go-digital

Das Förderprogramm “go-digital” des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich an KMU mit Sitz in Deutschland, weniger als 100 Mitarbeiter:innen und einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro. Im Rahmen des Programms kann die Förderung von Beraterleistungen beantragt werden, in den Bereichen digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung, Datenkompetenz und IT-Sicherheit. Das von Ihnen ausgewählte Beratungsunternehmen muss zuerst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisiert werden, um die fachliche Kompetenz und Sicherheit sicherzustellen.

Die Förderung beläuft sich auf 50% des Beraterhonorars bei einem Beratertagessatz von höchstens 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für einen Zeitraum von maximal 30 Beratertagen, die innerhalb von 6 Monaten abgehalten wurden. Die übrigen 50% trägt das Unternehmen. Die maximale Förderungshöhe beläuft sich somit auf 16.500 Euro.

go-inno

Mit den “go-inno” Fördergutscheinen des BMWK werden externe Beratungsleistungen in deutschen KMU gefördert. Gedeckt werden dabei Beratungen in den Bereichen Potenzialanalyse und Realisierungskonzept. Wichtig ist, dass der Technologiebezug deutlich erkennbar ist und die Projekte für das Unternehmen einen nachweislichen Mehrwert haben. Wie bei go-digital sind ausschließlich Beratungen durch autorisierte externe Beratungsunternehmen förderfähig.

Die Förderung kann von KMU in Deutschland beantragt werden, wenn das Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter:innen beschäftigt und im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro hatte. Ein Unternehmen kann höchstens 5 Fördergutscheine pro Kalenderjahr beanspruchen, mit einem Gesamtwert von maximal 20.000 Euro.

Die Fördergutscheine decken bis zu 50% der Beratungskosten bei einem maximalen Tagessatz von 1.100 Euro. Ein Beratertag beläuft sich auf mindestens 8 Stunden, inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Reisekosten.

Bei einer Beratung im Bereich Potenzialanalyse werden bis zu 8 Beratertage gefördert, mit der Möglichkeit von 2 zusätzlichen Beratertagen bei Einbeziehung sachverständiger Dritter. Für die Ausarbeitung eines Realisierungskonzept können bis zu 20 Beratertage gefördert werden. Auch hier können, unter Einbeziehung sachverständiger Dritter, bis zu 5 zusätzliche Beratertage beansprucht werden.

BAFA “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”

Das Förderprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat das Ziel, das unternehmerische Know-how in KMU zu fördern. Unterstützt werden deutsche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter:innen und mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro. Im Rahmen dieses Programms werden die Kosten für professionelle Beratungen teilweise übernommen.

Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. eine vorherige Unternehmensanalyse zur Identifikation von Schwachstellen oder ein Qualifikationsnachweis der beteiligten professionellen Berater:innen.

Die Förderung kann nicht nur für Digitalisierungsmaßnahmen beansprucht werden, sondern auch für andere unternehmerische Bereiche.

Die Höhe der Förderquote beläuft sich auf 50% – 80%, bei maximal 3.500 Euro förderfähigen Beratungskosten. Die Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erfolgen, dürfen allerdings nicht die Anzahl von 5 Tagen zu je 8 Stunden überschreiten.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erhalten deutsche Unternehmen und Freiberufler:innen Unterstützung bei der Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Digitalisierung und Innovation. Gefördert werden unter anderem Projekte wie die Entwicklung und Implemen­tierung von IT-Sicherheits­konzepten, der Ausbau von innerbetrieblichen Breitband­netzen oder Aufbau und Umsetzung digitaler Plattform­konzepte. Vorhaben wie Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht förderfähig.

Der Mindestkreditbetrag beträgt 25.000 Euro und pro Innovations- bzw. Digitalisierungsvorhaben können maximal 25 Mio. Euro beantragt werden. Für Unternehmen, die als innovativ eingestuft werden, bietet die KfW außerdem Kredite von bis zu 7,5 Mio Euro pro Finanzierungsbedarf. Der Kredit deckt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel Ihres Projekts.

Die Mindestlaufzeit des Kredits beläuft sich im Normalfall auf 2 Jahre. Der Zinssatz wird von Ihrer Bank berechnet und ist abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und Ihren Sicherheiten. Beantragung sowie Rückzahlung des Kredits laufen über Ihre Bank.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Um regionale Ungleichgewichte auszubalancieren, hat die Europäische Union den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ins Leben gerufen. Der Fonds ist für den Zeitraum von 2021-2027 mit rund 226 Mrd. Euro dotiert. Seine Ziele sind die Stärkung des Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaft sowie die Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit.

Eines der offiziellen politischen Ziele des EFRE ist ein innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel in Europa. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Mitgliedsstaaten einen festgelegten Prozentsatz ihrer EFRE-Zuweisung dafür einsetzen. Dieser wird anhand des Pro-Kopf-BIP des jeweiligen Landes berechnet.

Die dadurch zur Verfügung gestellten Mittel werden für Vorhaben und Projekte eingesetzt wie:

  • angewandte Forschung und Innovation
  • Investitionen in KMU
  • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
  • technische Hilfe

Im Rahmen des EFRE wurden in vielen Mitgliedstaaten Förderprogramme zur wirtschaftlichen Entwicklung gestartet – so auch in Deutschland. Einige der nachfolgenden Förderungen wurden vom EFRE abgeleitet und unterstützen Sie bei der Förderung der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen.

Weitere Digitalisierungsförderungen für Ihr Bundesland

Beachten Sie, dass es bei den meisten dieser Förderungen bestimmte Anforderungen gibt, die Sie bzw. Ihr Unternehmen erfüllen müssen. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bundesministerium.

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante:

  • Für mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeiter:innen
  • Fördersatz bis zu 30%
  • Zuschuss von bis zu 3.000 Euro

 

Innovationsgutscheine:

Innovationsgutschein BW

  • für KMU und Start-ups in Baden-Württemberg
  • Fördersatz von bis zu 50%
  • Zuschuss von max. 7.500 Euro

Innovationsgutschein: Hightech BW

  • für KMU in Baden-Württemberg
  • Fördersatz von bis zu 50%
  • Zuschuss von max. 20.000 Euro

Innovationsgutschein Start-up BW

  • für junge Unternehmen bis max. 5 Jahre nach Gründung
  • Fördersatz von bis zu 50%
  • Zuschuss von max. 20.000 Euro

Digitalbonus

  • Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro
  • Fördersatz bis zu 50%
  • Zuschuss von bis zu 7.500 Euro (Digitalbonus Standard) bzw. 30.000 Euro (Digitalbonus Plus)

Innovationskredit 4.0

  • für KMU, neu gegründete Unternehmen, Angehörige freier Berufe
  • Darlehen für bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Darlehensbeträge von 25.000 Euro bis zu 7,5 Mio. Euro

Transfer BONUS “Standardvariante Digitalisierung”

  • für technologieorientierte KMU, technologieorientierte Projekte von KMU, Unternehmen der sozialen Ökonomie
  • Kostenübernahme von bis zu 70%
  • Fördersumme von max. 45.000 Euro
BIG Digital

Die Förderung ist Ende 2023 ausgelaufen und soll im Laufe des Jahres 2024 erneuert werden

  • Für KMU in Brandenburg
  • Förderungen je nach Zweck zwischen 5.000 und 550.000 Euro
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

  • Für KMU in Bremen
  • Fördersatz von bis zu 50%
  • Zuschuss von max. 5.000 Euro pro Projekt

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)

  • Für KMU und Freiberufliche in Hessen
  • Fördersatz 50%
  • Förderung ab Ausgaben von 4.000 Euro
  • Zuschuss von max. 10.000 Euro

Innovationskredit 2023

  • für KMU gemäß der EU-Definition, mittelständische Unternehmen mit max. 499 Mitarbeiter:innen, natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine berufliche Existenz gründen/übernehmen, Angehörige freier Berufe 
  • Kredite für bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Kredithöhen von 100.000 Euro bis zu 7,5 Mio. Euro

Digitalisierungsberatung

  • für KMU, Start-ups, Selbstständige und Freiberufler:innen
  • Fördersatz von max. 50%
  • Zuschuss zum Beratungshonorar von max. 400 Euro pro Tagewerk
  • Förderung für max. 15 Tagewerke pro Kalenderjahr

Distr@l

  • für Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Förderlinie 1: Fördersatz von max. 50%, Zuschuss von max. 100.000 Euro
  • Förderlinie 2: Fördersatz von max. 50% / 90% / 100%, Zuschüsse bis max. 500.000 Euro
  • Förderlinie 3: Fördersatz von max. 100%, Zuschüsse bis max. 1.000.000 Euro
  • Förderlinie 4: Fördersatz von max. 100%, Zuschüsse bis max. 1 Mio. Euro

Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern 

  • für KMU in Produktion, Handwerk und Tourismus
  • Bei < 100 Mitarbeiter:innen Förderungen bis zu 50%, höchstens bis zu 50.000 Euro

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

  • Für KMU
  • Förderquote von 20% – 35%
  • Förderungen zwischen 3.000 und 50.000 Euro

Niederschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

  • für KMU in Niedersachsen
  • Förderquote von 35% – 45%
  • Zuschuss von bis zu 100.000 Euro
Mittelstand innovativ und Digital (MID) – Digitalisierung

  • Für KMU
  • Fördersatz von 50%
  • Zuschuss bis zu 15.000 Euro

MID-Analyse

  • für KMU
  • Fördersatz von 50%
  • Zuschuss bis zu 15.000 Euro

MID-Innovation

  • für KMU
  • Fördersatz von 50%
  • Zuschuss von bis zu 40.000 Euro

MID – Assistenz

  • für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit max. 50 Mitarbeiter:innen, von denen höchstens 5 einen Hochschulabschluss haben, und mit einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
  • Bei 0 Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss: Zuschuss von 48.000 Euro
  • Bei bis zu 5 Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss: Zuschuss von 33.000 Euro

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

  • für Unternehmen, Stiftungen und Angehörige freier Berufe
  • Ratendarlehen für bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Darlehenssumme von höchstens 10 Mio. Euro

BITT-Technologieberatung

  • Für KMU laut EU-Definition
  • Zuschuss von max. 500 Euro pro Tagewerk (mind. 8 Beratungsstunden)
  • Förderfähig sind max. 15 Tagewerke pro Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren

“Implementierung Betrieblicher Innovationen” (IBI-EFRE)”

  • für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe
  • Fördersatz von 10% – 20%
  • Mindestzuschussbetrag von 50.000 Euro zum Bewilligungszeitpunkt
  • Max. Fördersumme von 5 Mio. Euro

Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (DigitalStarter Saarland)

Das Förderprogramm ist aktuell augesetzt und soll im Laufe des Jahres 2024 mit einer neuen Richtlinie wieder aufgenommen werden

  • Für KMU
  • Fördersatz von 30% – 50%
  • Förderung von Ausgaben in Höhe von mind. 3.000 Euro
  • Max. Förderungssumme von 12.500 Euro

Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE

  • für gewerblich tätige KMU und Angehörige freier Berufe in Sachsen
  • förderfähige Kosten müssen mind. 5.000 Euro betragen
  • Heranführungsprojekte: max. 10.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben, Fördersatz von max. 60 %
  • Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen: max. 60.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben, Fördersatz von max. 50 %
  • Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen: max. 100.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben, Fördersatz von max. 35 %
  • Möglichkeit einer Erhöhung des Fördersatzes um 10 %

Beratungshilfeprogramm für Unternehmen

  • Für KMU und Freiberufler, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
  • Fördersatz bis zu 50%
  • Beraterhonorar ist förderfähig bis max. 12.000 Euro
  • Zuschuss von max. 6.000 Euro

Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie “Sachsen-Anhalt Digital 2030”

  • Förderungen für qualitativ hochwertige und innovative Digitalisierungsprojekte
  • Fördersatz von bis zu 90 %
  • Förderung von bis zu 120.000 Euro
  • Bagatellgrenze bei 5.000 Euro

IB Digitalisierungsdarlehen

  • für KMU und Angehörige freier Berufe
  • Darlehen für die Finanzierung von bis zu 100 % der Projektausgaben
  • Darlehen von mind. 10.000 Euro bis zu max. 1,5 Mio. Euro
  • Darlehensdauer von bis zu 10 Jahren

Digital Innovation

Derzeit keine Antragstellung möglich, die 3. Wettbewerbsrunde startet voraussichtlich im Januar 2025

  • für KMU in Sachsen-Anhalt
  • Fördersatz von bis zu 50 %
  • Mindestförderbeitrag von 3.000 Euro
  • max. Fördersumme von 70.000

Digitalisierungsmaßnahmen für kleinen Unternehmen (DKU)

  • für KMU mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz/einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. Euro
  • Fördersatz von bis zu 40%
  • Zuschuss für förderfähige Ausgaben von mind. 10.000 Euro bis zu max. 200.000 Euro

Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF)

  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen
  • Bei einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder mit einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
  • Zuschuss bis 70% der Kosten

Digitalbonus Thüringen

  • für KMU
  • Fördersatz bis zu 50%
  • max. Fördersumme von 15.000 Euro
  • gefördert werden Ausgaben zwischen 5.000 und 150.000 Euro

FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

  • für KMU und große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
  • Fördersatz 40% – 100%

Antrag Förderung Digitalisierung: So läuft das Antragsverfahren ab

Um eine Digitalisierungsförderung für Ihr Unternehmen zu erhalten, müssen Sie bereits vor Beginn des Digitalisierungsprojektes einen Antrag beim gewählten Projektträger stellen. Wir empfehlen, diesen so früh wie möglich einzureichen, da die Wartezeiten aufgrund der hohen Anzahl an Förderanträgen stark schwanken und sogar mehrere Monate betragen können. Bedenken Sie bei der Antragstellung, dass sich der Firmensitz im entsprechenden Bundesland befinden muss, und dass das Fördermittel dort umgesetzt werden muss.

  • 1

    Antragstellung zur Förderung der Digitalisierung

    Füllen Sie das Antragsformular für die gewählte Förderung aus und reichen Sie es bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung ein. Welche Bezirksregierung für Ihr Projekt zuständig ist, hängt vom Durchführungsstandort der Fördermaßnahme ab.

  • 2

    Eingangsbestätigung Ihres Antrags

    Sobald Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Digitalisierungsförderung erhalten haben, können Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Beachten Sie aber, dass Sie auf eigenes Risiko handeln.

  • 3

    Prüfung Ihres Antrags 

    Ihr Antrag wird von der zuständigen Bezirksregierung geprüft. Gegebenenfalls müssen Sie fehlende Unterlagen nachreichen.

  • 4

    Förderbescheid für Ihre Digitalisierungsförderung

    Je nachdem, ob Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, erhalten Sie einen positiven oder einen Ablehnungsbescheid.

  • 5

    Verwendungsnachweis der Förderung

    Sobald die Ausführung der Digitalisierungsmaßnahme abgeschlossen ist, müssen Sie bei Ihrer Bezirksregierung einen Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erbringen. Verwendungsnachweis und Ergebnis des Projektes werden überprüft.

  • 6

    Auszahlung der Fördersumme

    Die Fördersumme wird ausbezahlt, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist (Kostenerstattungsprinzip).

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