EUDR Compliance meistern: Anforderungen, Vorteile & Herausforderungen

Veröffentlicht am 30.10.2025

Lesedauer: 14 min

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Was ist die EUDR und worum geht es?

Die EU-Entwaldungsverordnung (eng.: „EU Deforestation Regulation; kurz: EUDR) ist eine im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Verordnung, die den Handel mit bestimmten Rohstoffen und Produkten an strenge Auflagen knüpft. Unternehmen, die in der EU mit Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz oder daraus hergestellten Produkten handeln wollen müssen demzufolge nachweisen, dass diese Waren entwaldungsfrei sind. Konkret bedeutet das, dass für die Herstellung des Rohstoffes seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet wurde und die Gesetze des Produktionslandes eingehalten wurden.

Ziel der Verordnung ist es, illegale Entwaldung zu stoppen sowie Klima und Biodiversität zu schützen. Die EUDR ist damit ein wichtiger Schritt zu nachhaltigen Lieferketten im Rahmen des europäischen Green Deal.

Die EUDR wurde Ende 2022 verabschiedet, ihre Anwendung ist momentan aber erst mit 30. Dezember 2025 (für große und mittlere Unternehmen) bzw. für 30. Juni 2026 (für Kleinst- und Kleinunternehmen) geplant. Eine Verschiebung dieser Frist um ein Jahr wird diskutiert, ist aber noch nicht entschieden (Stand Oktober 2025).

Ausführliche Informationen rund um die EUDR finden Sie in unserem Glossar Beitrag.

Welche Branchen bzw. Unternehmen sind von der EUDR-Verordnung betroffen?

Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft zahlreiche Unternehmen und Branchen entlang globaler Lieferketten. Besonders relevant ist dies für:

  • Landwirtschaft & Lebensmittelindustrie: Produzenten, Importeure und Verarbeiter der betroffenen Rohstoffe. Dazu zählen unter anderem auch Hersteller von Schokolade, Speiseöl oder Futtermittel

  • Holz- und Papierindustrie: Forstbetriebe, Holzimporteure, Sägewerke, Möbelhersteller, Papier- und Zellstoffindustrie

  • Textil- und Modebranche: bei der Verarbeitung von Rinderlederwaren

  • Gummi- und Chemieindustrie: Hersteller und Importeure von Kautschuk und Gummiprodukten wie z.B. Autoreifen, Latexartikeln oder anderen Gummikomponenten

  • Handel- und Einzelhandel: Großhändler, Rohstoffhändler und Einzelhandelsketten, die betroffene Produkte verkaufen

Grundsätzlich umfasst die EUDR Unternehmen jeder Größe und Herkunft, die in der EU Geschäfte mit den gelisteten Waren machen, unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder die Waren aus Drittländern importieren. Kleinst- und Kleinunternehmen haben eine verlängerte Frist bis zur Anwendung der Verordnung und teilweise vereinfachte Anforderungen bei der Sorgfaltspflicht (siehe unten). Sie sind aber nicht von der Verantwortung ausgenommen. Alleine in Deutschland fallen somit etwa 370.000 Unternehmen unter die Regelung.

Zudem wirkt die Verordnung entlang der gesamten Lieferkette: auch Zulieferer außerhalb der EU sind betroffen. Sie müssen die nötigen Herkunftsnachweise liefern, um weiterhin den EU-Markt bedienen zu können. Unternehmen in nachgelagerten Branchen (z.B. Lebensmittelhersteller) könnten in diesem Zuge Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen spüren.

Was bedeutet die EU Entwaldungsverordnung für Unternehmen? Pflichten & Compliance-Anforderungen

EUDR-Compliance bedeutet, ein umfangsreiches Compliance-Programm aufzusetzen, um die Herkunft der Produkte lückenlos zu prüfen und zu dokumentieren. Im Wesentlichen müssen Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen:

Due Diligence-Prozess einführen

Unternehmen müssen ein strukturiertes Due-Diligence-Verfahren etablieren. Dieses umfasst mindestens drei Stufen: Informationen sammeln, Risikoanalyse durchführen und, falls ein nicht vernachlässigbares Risiko besteht, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

Alle relevanten Daten zu einem Produkt und seiner Herkunft sind zu erheben, darunter Produktbeschreibungen, Menge, Produzentenland, Lieferanten, Geokoordinaten der Anbauflächen sowie Nachweise zur Legalität. Anschließend ist das Risiko zu bewerten, dass das Produkt mit nach 2020 erfolgter Entwaldung in Verbindung steht. Ist das Risiko nicht vernachlässigbar müssen zusätzlich Schritte unternommen werden, etwa Nachforschungen per Satelliten-Monitoring, unabhängige Audits oder gegebenenfalls der Austausch unsicherer Lieferanten.

Dieser Prozess muss in die Unternehmensabläufe integriert und regelmäßig, mindestens aber jährlich, überprüft werden.

Unternehmen, die ausschließlich im Handel tätig sind und als Kleinst- bzw. Kleinunternehmen gelten, unterliegen geringeren Pflichten. Sie müssen keinen eigenen Due-Diligence-Prozess einführen, sofern sie ihre Produkte von EUDR-konformen Lieferanten beziehen. Ihre Verpflichtung beschränkt sich darauf, grundlegende Informationen über ihre Lieferanten und Kunden sowie die Referenznummern der jeweiligen Sorgfaltserklärungen zu erfassen und zu dokumentieren.

Sorgfaltserklärung abgeben

Für jede betroffene Ware muss vor dem Import in die bzw. Export aus der EU eine Sorgfaltserklärung (Due-Diligence Statement) abgegeben werden. Diese Erklärung ist elektronisch bei der zuständigen Behörde über das neue EUDR-Informationssystem einzureichen. Darin bestätigt das Unternehmen, dass es die vorgeschriebene Sorgfaltspflicht eingehalten hat. Außerdem müssen die gesammelten Unterlagen inklusive Risikobewertung hochgeladen werden. Nur Produkte mit erfolgreicher Registrierung dürfen in der EU in den Verkehr gebracht werden.

Dokumentation und Aufbewahrungspflichten

Alle Informationen und Nachweise inklusive Satellitenbilder, Lieferantenerklärungen, Audit-Berichten und allen weiteren Unterlagen sind lückenlos zu dokumentieren und mindestens 5 Jahre lang revisionssicher aufzubewahren. Diese Aufbewahrungspflicht stellt sicher, dass Unternehmen im Falle einer stichprobenartig durchgeführten behördlichen Überprüfung ihre Compliance belegen können.

Organisatorische Verankerung der EUDR & Verantwortung

Die Entwaldungsverordnung verlangt, dass das gesamte System zur Sorgfaltspflicht angemessen in der Unternehmensorganisation verankert ist. Die EUDR-Compliance ist also ein dauerhafter Bestandteil der Governance und dementsprechend zu planen.

Größere Unternehmen sollten interne Verantwortliche benennen, welche die Umsetzung der EUDR Vorgaben überwachen. Diese Compliance-Beauftragten müssen unabhängig agieren können, die Due-Diligence Strategie prüfen und interne Kontrollen durchführen.

Sanktionen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung der EUDR soll streng geahndet werden. Zwar legt die Verordnung die Strafen nicht bis ins Detail selbst fest – das obliegt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Aber sie gibt Mindeststrafen vor. So ist beispielsweise für Geldbußen ein Mindestmaximum von 4% des jährlichen Umsatzes des Unternehmens vorgesehen. Darüber hinaus können nicht-konforme Waren sowie aus ihnen erzielte Gewinne beschlagnahmt werden. Unternehmen können temporär EU-weit von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen oder sogar mit einem Handelsverbot belegt werden. Nicht zuletzt sollen alle Unternehmen, die rechtskräftig einen Verstoß begangen haben von offizieller EU-Seite veröffentlicht und damit „an den Pranger“ gestellt werden. Die Einhaltung der Vorschriften ist daher dringend notwendig, um massive finanzielle Schäden, aber auch Reputationsverluste zu vermeiden.

Tipp

Die Umsetzung dieser Pflichten kann komplex und ressourcenintensiv sein. Unternehmen können mit den passenden Software Lösungen aber viele Arbeitsschritte automatisieren, vereinfachen und beschleunigen. Etwa durch die automatisierte Digitalisierung der Nachweisdokumente, der Einrichtung einer effizienten Archivierung oder einem 24/7 bereitgestellten Dokumenten Self Service. Mehr darüber erfahren Sie im Abschnitt weiter unten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung zu Ihrer EUDR-Compliance.

Vorteile & Herausforderungen bei der EUDR-Compliance

Die EUDR bringt für Unternehmen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Einerseits zwingt sie Unternehmen, ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Langfristig sind hier positive Effekte für das Risiko-Management und das Markenimage zu erwarten. Andererseits erfordert die Umsetzung erhebliche Aufwände in der Einrichtung der IT-Infrastruktur, der benötigten Prozesse und der zusätzlichen Kommunikation mit den Lieferanten.

Vorteile der EUDR-Compliance

  • Stärkere Lieferkettentransparenz und Risikominimierung: Unternehmen gewinnen detaillierte Einblicke in ihre Lieferkette bis hin zu Anbauflächen und Farmen. Frühzeitige Risikoerkennung (z.B. illegale Abholzung) wird möglich, was Versorgungsrisiken senkt und die Resilienz der Supply Chain erhöht.
  • Verbessertes Markenimage & Kundenvertrauen: Nachhaltige Beschaffung zahlt sich in der öffentlichen Wahrnehmung aus. Unternehmen, die entwaldungsfreie Produkte anbieten, stärken ihre Marke und gewinnen das Vertrauen von Kund:innen und Investoren, die verstärkt auf umweltfreundliche Lieferketten achten. Unternehmen, die EUDR-konform sind, können dies in der Markenkommunikation als Alleinstellungsmerkmal nutzen.
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit und ESG-Zielen: Unternehmen leisten einen konkreten Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz. Entwaldungsfreie Lieferketten schützen Biodiversität und Klima, was sich positiv auf ESG-Ratings auswirken kann. Zugleich bereitet die Compliance Firmen auf kommende Nachhaltigkeits-Regulierungen vor und stärkt die langfristige Zukunftsfähigkeit des Geschäfts.
  • Investitionen in langfristige Infrastruktur: Unternehmen können in geeignete IT-Infrastruktur investieren, die auch in anderen Anwendungsfällen und Prozessen genutzt werden kann und Vorteile bringt. Darunter unter anderem die Dokumentenautomatisierung oder digitale, revisionssichere Archivierung.

Herausforderungen bei der EUDR-Compliance

  • Hoher Aufwand bei Datenerhebung und Monitoring: Unternehmen müssen enorme Datenmengen beschaffen, bearbeiten, aktuell halten und archivieren: von Geokoordinaten über Lieferantendokumente bis hin zu Waldverlaufsdaten. In komplexen, globalen Lieferketten ist es eine Herausforderung, alle nötigen Informationen zu sammeln und zu verifizieren.
  • Mögliche Lieferkettenstörungen: Die strikten Vorgaben können dazu führen, dass gewisse Rohstoffe nicht mehr in gewohnter Menge verfügbar sind. Wenn Lieferanten die EUDR-Anforderungen nicht erfüllen, müssen Unternehmen auf neue Quellen ausweichen oder Produktionen anpassen. Lieferengpässe oder -unterbrechungen sind ein reales Risiko, insbesondere bei Rohstoffen wie Kakao, Palmöl oder Soja, die häufig aus Hochrisikogebieten stammen.
  • Kosten- und Ressourcenintensiv: Die Implementierung neuer Prozesse, Schulungen des Personals und die Einführung geeigneter technischer Lösungen erfordern Investitionen. Zudem müssen gegebenenfalls externe Expertise (z.B. für Satellitendaten-Auswertungen oder Rechtsberatung) und Audits eingekauft werden.
  • Stolperfallen bei komplexen regulatorischen Anforderungen: Die EUDR ist detailreich und wird regelmäßig aktualisiert (Länderrisikoklassifizierungen, FAQ-Leitlinien der EU-Kommission). Unternehmen müssen stets auf dem neuesten Stand bleiben und alle Aspekte korrekt umsetzen. Fehler oder Versäumnisse können hohe finanzielle Schäden und Reputationsschäden verursachen.

Trotz der Herausforderungen bietet EUDR-Compliance einen klaren Nutzen: sie erhöht die Zukunftssicherheit und Nachhaltigkeit der Lieferketten. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln und sich vorbereiten können gesetzliche Risiken minimieren und sich zugleich als Vorreiter für nachhaltiges Wirtschaften positionieren. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie Sie diese Aufgabe mit digitalen Lösungen effizient meistern können.

Wie free-com Unternehmen bei der EUDR-Compliance unterstützt

Um die anspruchsvollen Vorgaben der EUDR in die Praxis umzusetzen, sind digitale Lösungen und eine intelligente Prozessgestaltung essentiell. free-com unterstützt Unternehmen dabei, die EUDR-Richtlinien effizient und revisionssicher umzusetzen. Die Lösungen automatisieren Abläufe, organisieren Dokumente und Daten, archivieren Dokumente revisionssicher digital und stellen hochindividuelle Dokumente im Self-Service 24/7 bereit.

Automatisierte Belegerkennung für alle Dokumentarten

Im gesamten Prozess fallen große Mengen an Dokumenten an: von Lieferantenerklärungen über Zertifikate bis hin zu Fracht- oder Zolldokumenten mit Herkunftsangaben. Die manuelle Erfassung all dieser Informationen wäre zeitaufwendig und fehleranfällig. Unsere Lösung nutzt OCR, KI und Ansätze aus dem Machine Learning, um eine intelligente und vollautomatisierte Eingangsbelegerkennung für alle Dokumente zu ermöglichen.

Der Ablauf ist dabei denkbar einfach: eingehende Belege, sei es PDF, Papier oder sonstige Formate, werden automatisch ausgelesen. Wichtige Daten wie Lieferantenname, Dokumenttyp, Datum, Chargennummer, Bezeichnungen, Länder, Zertifikatsnummern, etc. werden erkannt und digital erfasst. Unterschiedliche Sprachen, Formularlayouts oder Stempel können ohne langwieriges vorhergehendes Training ausgelesen werden.

Die ausgelesenen Daten lassen sich direkt in Ihr System einspeisen oder mit unserem intuitiven, flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassbaren Workflow weiterverarbeiten. Schnell, digital und übersichtlich.

Die automatische Dokumentenerkennung entlastet Ihre Mitarbeiter:innen deutlich. Statt stundenlanger Dateieingabe können sie die Qualität der Nachweise prüfen und bei Abweichungen eingreifen. Insgesamt beschleunigt der automatisierte Prozess Ablage und Prüfung Ihrer EUDR-Dokumente deutlich und stellt sicher, dass Ihnen keine kritische Information entgeht.

Dokumentenmanagement und revisionssichere Archivierung mit SharePoint / Microsoft 365

Ein zentrales Dokumenten-Management-System (DMS) ist das Rückgrat für die Erfüllung der EUDR-Vorgaben. Mit unserer Lösung können Sie Microsoft SharePoint bzw. Microsoft 365 als vollwertiges DMS nutzen – mit nahtlos integrierter Sidebar und einer intelligenten, regelbasierten Ablage aller Dokumente. Sie profitieren von einer automatischen Verschlagwortung und konfigurierbaren Ablage. So haben Sie immer die richtigen Dokumente im richtigen Kontext.

Ihre Mitarbeiter:innen können Dokumente speichern, parallel bearbeiten, Aufgabenlisten und Informationen anlegen und austauschen und so effizient zusammenarbeiten. Benachrichtigungen bei neuen Dokumenten und die Einbindung von Teams/Outlook erleichtern den Austausch zwischen Compliance-Team, Einkauf und Qualitätsmanagement.

Besonders entscheidend ist die revisionssichere Archivierung: mit unserem Add-On können Sie SharePoint in einen revisionssicheren Modus versetzen und als digitales Archiv nutzen. So wird die vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren zuverlässig eingehalten und es wird sichergestellt, dass kein Nachweis vorzeitig verloren geht oder manipuliert werden kann.

Screenshot: Zertifikate abrufen im B2B Portal von free-com

Kundenportal mit hochindividuellem Dokumenten-Self-Service

Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg ist die Einbindung der Geschäftspartner, insbesondere Lieferanten, in den Compliance-Prozess. Für einen schnellen Austausch der benötigten Dokumente ist der 24/7 Dokumenten-Self-Service in unserem B2B-Kundenportal ein Gamechanger. Statt Nachweise, Zertifikate oder sonstige Dokumente per Mail beim Kundenservice anzufragen, der daraufhin mühsam die benötigten Dokumente zusammenstellt, kann hier jedes Dokument selbstständig und jederzeit aufgerufen werden.

Produktdatenblätter, Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweise, Produktsicherheitsdaten, ISO Zertifikate, FSC, Umweltzertifikate, Prüfprotokolle oder chargenbezogene Dokumente) und andere selbst komplexe, detailreiche oder selten nachgefragte Dokumente können dabei individuell bereitgestellt werden.

Fazit: EU Entwaldungsverordnung als Chance für nachhaltige Lieferketten

Die EUDR mag auf den ersten Blick vor allem neue Pflichten und Aufwand bedeuten, doch sie ist auch eine große Chance für Unternehmen. Wer sich frühzeitig mit EUDR-Compliance auseinandersetzt, stellt die Weichen für nachhaltigere und resilientere Lieferketten. Langfristig profitieren Unternehmen von besserer Transparenz, rechtlicher Sicherheit und positiven Reputationseffekten am Markt. Verbraucher:innen honorieren umweltgerechtes Handeln und mit der EUDR können Unternehmen diesen Nachweis schwarz auf weiß erbringen.

Natürlich erfordert die Umsetzung zunächst Investitionen in Prozesse, Personal und Technik. Doch die in diesem Beitrag skizzierten Lösungen – intelligente Belegerkennung, Workflow-Automatisierungen, Dokumentenmanagement und Dokumenten-Self-Service – zeigen, dass sich die Aufgaben digital sehr effizient bewältigen lassen. Mit den entsprechenden Lösungen lässt sich ein EUDR-Compliance-System schaffen, das nicht nur „Pflicht“ ist, sondern einen echten Mehrwert liefert. Es verbessert die Datenbasis, steigert die Zusammenarbeit mit Lieferanten und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen sich sicher auf dem EU-Markt bewegen kann.

FAQs zur EU Entwaldungsrichtlinie

Von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen sind alle Unternehmen, die die in der Verordnung gelisteten Rohstoffe (Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Rinder) oder daraus hergestellte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Das betrifft insbesondere Importeure, Hersteller und Händler in Branchen wie Holz, Agrar, Lebensmittel, Leder, Papier oder Gummi. Wichtig: nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine Unternehmen müssen die Regeln beachten.

Es gibt jedoch Erleichterungen für Klein- und Kleinstunternehmer in Form einer reduzierten Sorgfaltspflicht, bei welcher die entsprechenden Nachweise der EUDR-konformen Lieferanten lediglich gesammelt und referenziert werden müssen.

Die EUDR ist für alle Unternehmen relevant, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, sofern sie die betroffenen Rohstoffe/Produkte handeln. Sowohl Unternehmen, die die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen, als auch weiterverarbeitende Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Vorprodukte EUDR-konform sind.

Beispiel: ein Mittelständler, der Schokolade produziert, muss sich vergewissern, dass sein zugekaufter Kakao aus entwaldungsfreien Quellen stammt.

Außerdem gilt die Verordnung universal: sie macht keinen Unterschied, ob ein Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht. Maßgeblich ist nur, dass die Produkte auf dem EU-Binnenmarkt landen. Somit ist die EUDR-Compliance für alle einschlägig, die diese global gehandelten Rohstoffe nutzen.

Der Starttermin der Anwendung der EUDR-Richtlinien wurde bereits einmal um 12 Monate verschoben. Ursprünglich sollten die Vorgaben ab dem 30. Dezember 2024 gelten, doch Ende 2024 einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf die Verschiebung um ein Jahr.

Somit beginnt die Anwendung für die meisten Unternehmen jetzt am 30. Dezember 2025. Eine weitere Verschiebung wird allerdings aufgrund der größeren Herausforderung bei der Umstellung für Unternehmen sowie der technisch schwierigen Umsetzbarkeit der EU-Plattform diskutiert.

Diese Entscheidung ist allerdings (Stand Oktober 2025) noch nicht final getroffen worden. Aktuell müssen sich Unternehmen also auf eine Anwendung ab Ende 2025 einstellen (Kleinst- und Kleinunternehmen ab Juni 2026), damit sie in jedem Fall rechtzeitig bereit sind.

Formal in Kraft ist die Verordnung bereits seit dem 29. Juni 2023. Die Anwendung der Pflichten ist jedoch erst ab 30.12.2025 vorgesehen, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2026.

Eine Verschiebung um ein Jahr wird aktuell noch diskutiert (Stand Oktober 2025).

Wichtig: das bedeutet, dass ab diesen Stichtagen alle einschlägigen Produkte, die in die EU importiert oder innerhalb der EU verkauft werden EUDR-konform sein müssen. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Due-Diligence-Systeme aufzubauen und zu testen, denn ab Geltungsbeginn werden die Behörden die Einhaltung kontrollieren.

Grundsätzlich ist jeder relevante Rohstoff und jedes gelistete Produkt erfasst, egal ob importiert oder heimisch hergestellt.

Es gibt nur wenige Ausnahmen:

  • Recyceltes Material und Gebrauchtwaren
  • Länder mit geringerem Risiko laut EU-Kategorisierung fallen unter eine vereinfachte Sorgfaltspflicht. Die Unternehmen müssen zwar Erklärungen und Zertifikate sammeln, eine erweiterte Sorgfaltspflicht entfällt jedoch.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren ebenfalls von einer reduzierten Sorgfaltspflicht. Sie müssen mit EUDR-konformen Lieferanten arbeiten und deren Nachweise dokumentieren, aber keinen eigenen Due-Diligence-Prozess ein- und durchführen.

Betroffen sind sieben Rohstoffe, die hauptverantwortlich für die globale Entwaldung sind: Rinder, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Damit verbunden sind zahlreiche daraus hergestellte Produkte, z.B. Rinderledererzeugnisse, Schokolade, Schnittholz, Papier, Autoreifen, etc.

Unternehmen sollten die Produktliste regelmäßig prüfen, besonders, wenn sie mit Mischprodukten arbeiten und sich die Kategorisierung ändern kann (z.B. Fahrräder, die selbst nicht der EUDR unterliegen, ihre Reifen aber durchaus).

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