Digitalisierungsförderung in Österreich: Überblick der Förderungen für Digitalisierung

Veröffentlicht am 07.08.2024

Lesedauer: 11 min

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Digitalisierungsförderung in Österreich: Überblick über die Förderungen für Digitalisierung

Die Digitalisierung von Unternehmensprozessen kann diese deutlich effizienter werden lassen und steigert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Deswegen lohnt es sich, interne Prozesse kontinuierlich zu analysieren, zu optimieren und auf den neuesten Stand zu bringen.

Der Einsatz von modernen, digitalen Lösungen ist dabei aber oftmals mit einer höheren Anfangsinvestition verbunden. Um österreichische Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen, werden deswegen immer mehr landesweite und regionale Digitalisierungsförderungen ins Leben gerufen. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Förderungen im Bereich Digitalisierung für Sie zusammengefasst.

 

 

Digitalisierungsförderung in Österreich – Das sollten Sie über die Förderung der Digitalisierung wissen

Der Großteil der Förderungen richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Die Einteilung erfolgt nach Anzahl der Mitarbeiter:innen und basiert auf Empfehlungen der EU. Es gibt allerdings auch Förderungen, die unabhängig von der Unternehmensgröße beantragt werden können.

Die Art der Förderungen ist vielseitig. Ein Teil der Förderungen konzentriert sich auf Digitalisierungsprozesse wie digitale Geschäftsmodelle, Softwareentwicklung, Online-Marketing, E-Commerce sowie IT- und Cybersecurity. Der andere Teil der Förderungen umfasst Unternehmensberatungen und Schulungen zur Steigerung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Im Allgemeinen gibt es bei Förderungen einen Fördersatz, mit dem die Höhe der Fördersumme berechnet wird. Der Fördersatz ist entweder festgelegt oder er wird anhand von Faktoren wie Unternehmensgröße und Projektumfang bestimmt. Die maximale Fördersumme ist meist begrenzt, um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den verfügbaren Fördermitteln zu ermöglichen.

Förderung Digitalisierung in Österreich – Diese landesweiten Digitalisierungs-Förderprogramme gibt es

KMU.DIGITAL

KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Das Hauptziel der Initiative ist es, KMUs in Österreich bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu unterstützen. 

Für die neue Förderperiode wurde die zusätzliche Förderschiene KMU.DIGITAL & GREEN eingeführt. Diese konzentriert sich auf das Thema ökologische Transformation von KMU mithilfe der Digitalisierung. Im Fokus stehen dabei 6 Nachhaltigkeitsthemen:

  • Energie-Effizienz
  • Kreislaufwirtschaft & Ressourcenplanung
  • Mobilität
  • Beschaffung & Lieferkette
  • Kommunikation & Strategie
  • Betriebsintern

Sowohl für KMU.DIGITAL als auch für KMU.DIGITAL & GREEN stehen 3 Arten von Digitalisierungsförderung zur Auswahl:

  • Status- und Potenzialanalyse: Zuschuss von 80 % (max. 400 Euro/Tool)
  • Strategieberatung: Zuschuss von 50 % (max. 1.000 Euro/Tool)
  • Umsetzungsförderung: Zuschuss von 30 % (max. 6.000 Euro)

Bei einer Kombination von mehreren Beratungs-Tools beträgt die maximale Fördersumme 3.000 Euro.

aws-Digitalisierung

Die Digitalisierungsförderung des austria wirtschaftsservice (aws) unterstützt Sie bei Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, E-Commerce-Aktivitäten sowie Beratungs- und Umsetzungskosten.

Die Förderung kann von Unternehmen im Bereich Künstliche Intelligenz, Sachgüterproduktion, produktionsnahen Dienstleistungen sowie von Unternehmen in der Sonderkondition “Digitalisierung Tirol” beantragt werden.

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 150.000 Euro. Die Projektlaufzeit sollte die Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten. Der Förderungsantrag muss bereits vor Projektstart gestellt werden. Projekte, die bereits vor der Antragstellung begonnen haben, sind nicht förderbar.

AI Mission Austria – AI-Start Green

AI-Start Green unterstützt österreichische Unternehmen aller Größen bei der Umsetzung von erstmaligen KI-Projekten. Die Förderung richtet sich besonders an Unternehmen, deren Schwerpunkt auf grünen Technologien und nachhaltigen Lösungen liegt. Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungskosten im Zusammenhang mit Ihrem erstmaligen KI-Projekt (z.B. Potenzialanalyse, Projektplanung, Umsetzung eines Pilotprojekts,…). 

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe der Finanzierung beläuft sich auf bis zu 50 % der förderbaren Kosten. Die Fördersumme ist mit maximal 15.000 Euro gedeckelt. 

Eine Antragstellung ist vom 01. Oktober 2024 bis zum 30. November 2024 möglich. Der Antrag muss bereits vor Projektstart gestellt werden. Beachten Sie bei der Antragstellung, welche Projekte nicht gefördert werden können (z.B. Projekte, die die Aspekte der grünen Technologie und Nachhaltigkeit nicht ausreichend berücksichtigen). Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, wird von einer externen Jury bestimmt.

Skills Schecks 2024

Mit den Skills Schecks 2024 der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) werden berufliche Weiterbildungen gefördert, die zu einer nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der österreichischen Wirtschaft beitragen. Die Förderung kann von Unternehmen mit Sitz in Österreich beantragt werden. Um sie zu erhalten, muss ein Nachweis über eine Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit bzw. Digitalisierung erbracht werden. 

Gefördert werden 60 % der externen Weiterbildungskosten, die maximale Fördersumme beläuft sich auf 5.000 Euro. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von höchstens 10 Personen gefördert werden. Die Schulungen dürfen nur von anerkannten Weiterbildungsanbietern ausgeführt werden. Eine Liste finden Sie auf der Homepage der FFG.

Bei den Skills Schecks 2024 handelt es sich um eine De-Minimis-Förderung. Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch bis spätestens 28.02.2025 möglich.

EIC Accelerator – Förderung für die Entwicklung von Prototypen bis zur Marktreife

EIC Accelerator ist ein EU-Programm zur Förderung der Entwicklung von Prototypen bis hin zur Marktreife des Produkts und anschließend des Scale-Ups des Unternehmens. Dabei sollen ausdrücklich profitorientierte Unternehmen gefördert werden, die Idee kann allerdings aus einem Forschungsumfeld stammen.

Die Einreichung zur Förderung erfolgt von einem einzigen Unternehmen, dieses muss bei der Umsetzung des Projektes aber Unterstützung von anderen Unternehmen bekommen. Gefördert werden 70 % der direkten und 25 % der Overheadkosten in einer Größenordnung zwischen 0,5 Mio. € und 2,5 Mio. € Fördervolumen. Für das Scale-Up kommt ein Equity Anteil von bis zu 15 Mio. € (Beteiligung bis max. 25%) hinzu.

Weitere Digitalisierungsförderungen für Ihr Bundesland

Umsetzung von innovativen Projekten

Laut der Wirtschaftsagentur Burgenland ist aktuell keine Antragstellung im Bereich Innovation möglich. Die Fördermaßnahmen befinden sich in Ausarbeitung und Updates folgen auf der Website.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:

  • für Unternehmen aller Größen mit Sitz im Burgenland, physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personen­gesellschaften im Bereich Wirtschaft
  • Forschungs- und Entwicklungs­projekte, die eine Kreation und Vermarktung neuer Produkte, Verfahren oder Dienst­leistungen hervor­bringen
  • allgemeiner Fördersatz von max. 20 %
  • Fördersatz bei experimenteller Forschung bis zu 25 %
  • Fördersatz bei industrieller Forschung von max. 50 %
  • Möglichkeit auf Förderzuschlag von bis zu 20 % für KMUs

Start.F&E:

  • für Unternehmen aller Größen in Kärnten
  • Fördersatz bis zu 70 %
  • förderbare Kosten von max. 75.000 Euro

Umsetzung.F&E:

  • für Unternehmen aller Größen in Kärnten
  • Förderquote von max. 45 %
  • Kooperationsbonus von 15 % möglich
  • förderbare Kosten von max. 300.000 Euro

Innovations.TALENT:

  • für Unternehmen aller Größen in Kärnten (Schwerpunkt KMUs)
  • Personalkosten: Fördersatz von max. 50 %, Zuschuss von max. 25.000 Euro pro Jahr
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste: Fördersatz von max. 75 %, max. förderbare Kosten zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro

Wachstums.FINANZIERUNG:

  • Darlehen für KMUs in Kärnten
  • Zinssatz zwischen 0,6 % und 2,2 %
  • für förderbare Kosten zwischen 100.000 Euro und 1 Mio. Euro

Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten:

  • für Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen
  • der Preisträger erhält ein Preisgeld von 10.000 Euro
  • max. 3 nominierte Unternehmen erhalten jeweils 1.500 Euro

ERFOLGPLUS 24:

  • Unternehmensberatung für KMUs in Oberösterreich in den Themenfeldern: Automatisierung (ab 02.09.2024), Geschäftsprozesse (ab 02.09.2024), Produkt-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovationen, KI und Informations- und Cyber-Sicherheit
  • Fördersatz von 50 %
  • Fördersumme von max. 750 Euro

Salzburger Forschungsinitiative:

  • für Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt, Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, Einzelforscher:innen
  • Fördersatz von max. 70 %
  • KMU-Bonus von 10 %
  • Themenbonus von 4 %

Digi-Security:

  • für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Salzburger MidCaps
  • Bedarfserhebung/Mängelerhebung und Umsetzung/Mängelbehebung im Bereich Cyber-Security und IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Fördersatz von bis zu 30 % (max. 9.000 Euro)
  • förderfähige Gesamtkosten von 5.000 Euro bis 30.000 Euro

Digi-Invest:

  • für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, Salzburger MidCaps
  • Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Konzeptionierung und Umsetzung von Industrie 4.0-Projekten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil
  • Fördersatz von bis zu 30 % (max. 36.000 Euro)
  • Förderfähige Kosten von mind. 15.000 Euro bis max. 120.000 Euro

Salzburger Digi-Bonus:

  • für KMUs in Salzburg
  • Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS-Bundesprogramm mit zinsbegünstigen ERP-Krediten) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale und horizontale Datenintegration ermöglichen
  • Fördersatz von bis zu 10 %
  • Förderfähige Kosten von max. 1 Mio. Euro

Ideen!Reich:

  • für KMUs in der Steiermark
  • Entwicklung von Innovationen bei Produkten, Technologien und Dienstleistungen sowie deren Umsetzung. Projekte, die auf nachhaltige und digitale Technologien setzen, haben die Chance auf eine höhere Förderung
  • Modul “Ideen!Reich XS”: Fördersatz von max. 70 %, Fördersumme bis zu 14.000 Euro
  • Modul “Ideen!Reich XL”: Fördersatz von max. 50 %, Fördersumme von max. 75.000 Euro

Tiroler Digitalisierungsförderung:

  • für KMUs der gewerblichen Wirtschaft
  • Förderung auch für große Unternehmen im Rahmen von Großprojekten möglich
  • Planung, Umsetzung (und Qualifizierung ausschließlich bei Großprojekten) der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive Schulungsmaßnahmen
  • “Kleinprojekte”: Fördersatz von 10 % – 50 %, Fördersumme von max. 100.000 Euro
  • “Großprojekte”: Fördersatz von 10 % – 50 %, Fördersumme von max. 100.000 Euro

Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung:

  • für Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit in Tirol 
  • Unterstützung bei der digitalen Transformation von Unternehmen in den Bereichen: Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte, Personalkosten, Sach- und Materialkosten, sowie externe Kosten
  • Fördersatz für Unternehmen bis zu 30 %
  • Fördersumme bis zu 200.000 Euro

Tiroler Beratungsförderung:

  • für Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind
  • Gefördert werden Unternehmensberatung, Innovations-, Kreativitäts- und Technologieberatung, Digitalisierung, Betriebsanlagenberatung, Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberatung, sowie Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Fördersatz im Bereich Digitalisierung liegt bei max. 50 %

Förderung Innovation:

  • für KMUs in Wien
  • Personalkosten für die Entwicklung und Implementierung von neuen Lösungen, Kosten für Beratung und Entwicklung, Kosten für Patente, Investitionen für notwendige Maschinen, Anlagen, Geräte sowie Kosten für Schutzrechte und Lizenzen
  • Förderquote zwischen 35 % und 45 %
  • Mindestprojektgröße 30.000 Euro
  • Fördersumme von max. 300.000 Euro pro Projekt
  • Frauenbonus von 10.000 Euro
  • Gründungsbonus von 5.000 Euro

Förderung Digitalisierung:

  • für KMUs, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind
  • Kosten für die Entwicklung digitaler Lösungen, Kosten für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungskosten, Investitionen für notwendige Hardware und Geräte sowie Kosten für Software und Lizenzen
  • Fördersatz von max. 50 %
  • Mindestprojektgröße 10.000 Euro
  • Fördersumme von max. 50.000 Euro pro Projekt

Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt:

  • für KMUs
  • Personalkosten, externe Dienstleistungen (Beratungen, Schulungen), Marketing- und Vertriebsleistungen, Anschaffungskosten von Maschinen, Software, Kosten für Schutzrechte
  • Förderquote von 50 %
  • Mindestprojektgröße 5.000 Euro
  • Fördersumme von max. 50.000 Euro pro Projekt

Förderung Nahversorgung:

  • für Unternehmen aus dem Bereich Nahversorgung, Handwerk oder Gewerbe
  • Bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, Beratungskosten, Maßnahmen zur Schulung und Qualifizierung, Marketingkosten, Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen, Lizenzen, Konzessionen und Personalkosten
  • Förderquote von 50 %
  • Mindestprojektgröße 20.000 Euro
  • Fördersumme von max. 75.000 Euro

Antrag Förderung Digitalisierung: So läuft das Antragsverfahren ab

Beachten Sie, dass dieser Prozess nicht universell gültig für alle Förderungen ist. Genaue Informationen zum Ablauf der Antragstellung für Ihre gewählte Förderung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle.

  • 1

    Auswahl der passenden Förderung und Beratung

    Zunächst müssen Sie entscheiden, welche Förderart am besten zu Ihrem Vorhaben passt (regional oder landesweit, Kredit oder Zuschuss). Die meisten Anbieter von Förderungen bieten Erstgespräche an, bei denen Sie genaue Informationen einholen können.

  • 2

    Ausarbeitung des Projekts

    Je genauer Ihr Projekt ausgearbeitet ist, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine Förderung. Achten Sie bei der Ausarbeitung des Projektinhaltes darauf, dass er den Anforderungen der gewählten Förderung entspricht. Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihr Projekt zusammengestellt haben, können Sie einen Förderantrag stellen.

  • 3

    Antragstellung

    In den meisten Fällen muss der Antrag bereits vor Projektbeginn gestellt werden. Die Einreichung läuft normalerweise über ein Online-Portal. Sobald Sie den Antrag abgeschickt haben, sollten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten.

  • 4

    Überprüfung des Antrags

    Ihr Antrag wird zunächst auf Vollständig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie kontaktiert. Eine Prüfungskommission entscheidet darüber, ob Ihr Vorhaben angenommen oder abgelehnt wird. Wenn Ihr Projekt angenommen wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

  • 5

    Umsetzung des Projekts

    Nach Abschluss des Fördervertrags können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Sollte es zu Änderungen kommen, empfehlen wir Ihnen, den Anbieter der Förderung umgehend zu informieren.

  • 6

    Auszahlung der Fördersumme

    Nach Abschluss des Projekts müssen Sie alle geforderten Unterlagen zur Verwendung der Förderung bei Ihrem Anbieter einreichen. Diese werden mit überprüft und mit den ursprünglichen Angaben in Ihrem Förderantrag verglichen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie die vereinbarte Fördersumme.

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