Grünes Licht für die elektronische Rechnung: Pflicht für Unternehmen kommt ab 2025

Veröffentlicht am 25.03.2024

Lesedauer: 1 min

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Nachdem das Wachstumschancengesetz inklusive der E-Rechnungspflicht in den Vermittlungsausschuss geschickt und eine Verschiebung um zwei Jahre diskutiert wurde steht nun fest: die elektronische Rechnung wird wie geplant bereits ab 2025 verpflichtend. Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt.

Was bedeutet das?

Ab dem 01.01.2025 sind deutsche Unternehmen bei steuerpflichtigen B2B-Transaktionen zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet. Betroffen sind alle Unternehmen mit Ansässigkeit in Deutschland, auch Kleinunternehmen.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Ab dem 01.01.2025 gilt als elektronische Rechnung eine in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung, die eine elektronische Weiterverarbeitung ermöglicht und dem CEN-Format EN 16931 entspricht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 UStG-E). Rechnungen nach dem XStandard und Rechnungen im ZUGFeRD Format ab Version 2.0.1 entsprechen laut BMF den geplanten Anforderungen.

Gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen sind lediglich Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine. Übergangsregelungen in den Jahren 2026 und 2027 gelten nur in bestimmten Fällen und nur dann, wenn der Rechnungsempfänger dem abweichenden Verfahren zustimmt.

Genauere Informationen zu den Übergangsfristen und alle gesammelten Informationen zur kommenden E-Rechnungspflicht finden Sie in unserem Ratgeber Beitrag: