Spesenabrechnung 2025: Wichtige Änderungen in Österreich

Veröffentlicht am 01.01.2025

Lesedauer: 1 min

Mit Ihrem Netzwerk teilen:

Wichtige Änderungen bei Spesenabrechnungen in Österreich

Mit Abschaffung der kalten Progression treten ab 01.01.2025 neue Regelungen zur Abrechnung von Spesen und Dienstreisen in Kraft. Diese inflationsneutrale Einkommensbesteuerung wurde im Herbst 2022 in Österreich im Rahmen des Progressionsabgeltungsgesetzes (PrAG 2025) beschlossen und umgesetzt.

Neben Anpassungen bei den Einkommenssteuertarifen enthält sie auch Erleichterungen bei Lohnverrechnung und Arbeitnehmerbesteuerung.

Neue Taggelder, Nächtigungsgelder und Kilometergelder

Mit 01. Januar 2025 werden die Höchstbeträge für Tag- und Nächtigungsgelder, sowie Kilometergelder angehoben:

  • Taggeld: steigt von 26,40€ auf 30€
  • Nächtigungsgeld: steigt von 15€ auf 17€
  • Kilometergeld: nun einheitlich für alle (Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, zu Fuß): steigt auf 0,50€/km. Mitfahrer:innen werden nun mit 0,15€/km verrechnet.

Wenn Sie eine Spesen- oder Reisekostenabrechnung einreichen möchten ist es ratsam, sich mit diesen neuen Regelungen auseinanderzusetzen und auch nochmal die internen Richtlinien Ihres Unternehmens zu überprüfen.

Weitere Informationen

Was zählt überhaupt als Dienstreise? Was ist eine Reisekostenabrechnung? Und welche anfallenden Kosten können verrechnet werden? Wenn Sie umfassende Informationen zu diesem Thema suchen empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen und aktuellen Ratgeber Beitrag.