Reisekostenabrechnung in Österreich: So rechnen Arbeitgeber korrekt ab

Veröffentlicht am 28.07.2026

Lesedauer: 5 min

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Ob Kundentermin, Messebesuch oder Schulung: entstehen im Rahmen einer Dienstreise Ausgaben, müssen diese korrekt erfasst und abgerechnet werden. Die Reisekostenabrechnung dient dazu, Fahrtkosten, Taggeld, Nächtigungskosten und weitere Spesen nachvollziehbar zu dokumentieren und steuerlich korrekt zu erfassen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand. Mit einer digitalen oder automatisierten Reisekostenabrechnung lassen sich Prozesse jedoch deutlich vereinfachen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Reisekostenabrechnung in Österreich funktioniert, welche Angaben erforderlich sind und wie Unternehmen den gesamten Ablauf digitalisieren können.

Was ist eine Reisekostenabrechnung?

Wer beruflich viel reist, weiß: Mit jeder Dienstreise entstehen verschiedenste Ausgaben für Essen, Fahrt und Übernachtung. Genau dafür gibt es die Reisekostenabrechnung. Sie ist eine detaillierte Aufstellung aller Kosten, die im Rahmen einer Dienstreise entstanden sind.

Wie funktioniert die Reisekostenabrechnung für Arbeitgeber?

Die Reisekostenabrechnung erfasst, prüft und erstattet alle Kosten einer Dienstreise. Für Arbeitgeber ist sie gleichzeitig die Grundlage für eine korrekte steuerliche Behandlung der entstandenen Spesen.

Der Ablauf einer Reisekostenabrechnung erfolgt üblicherweise in folgenden Schritten:

  1. Dienstreise dokumentieren
  2. Belege erfassen und sammeln
  3. Kostenarten zuordnen
  4. Kilometergeld, Taggeld und Nächtigungskosten berechnen
  5. Abrechnung prüfen und freigeben
  6. Auszahlung an Mitarbeiter durchführen
  7. Verbuchung in der Buchhaltung

Was genau als Dienstreise gilt und welche arbeitsrechtlichen Regelungen Arbeitgeber beachten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Dienstreise.

Kilometergeld, Taggeld & Co.: Welche Kosten können abgerechnet werden?

Im Rahmen einer Dienstreise können verschiedene Reisekosten entstehen, die im Zuge der Reisekostenabrechnung dokumentiert und erstattet werden. Diese werden in vier Kategorien eingeteilt:

  1. Fahrtkosten (inkl. Kilometerpauschale)
  2. Übernachtungskosten
  3. Reisenebenkosten
  4. Verpflegungsmehraufwand

Im Detail zählen dazu unter anderem:

  • Kilometergeld
  • Taggeld
  • Nächtigungskosten
  • Parkgebühren
  • Mautkosten
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Taxikosten
  • Flugtickets
  • Eintrittskarten
  • Telefon- und Internetkosten
  • sonstige beruflich veranlasste Nebenspesen, etc.

Welche Reisekostenarten konkret abgerechnet werden können und welche steuerlichen bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen dabei gelten, hängt von der jeweiligen Dienstreise und den geltenden Vorgaben ab.

Eine detaillierte Übersicht zu Kilometergeld, Dienstreise-Taggeld, Nächtigungsgeld, Reisezeiten sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zur Dienstreise. Möchten Sie sich speziell über die korrekte Abrechnung von Spesen informieren, empfehlen wir außerdem unseren Beitrag zur Spesenabrechnung in Österreich.

Welche Angaben gehören in eine Reisekostenabrechnung?

Damit Reisekosten korrekt abgerechnet werden können, sollte jede Reisekostenabrechnung folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten: Name der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters sowie Kostenstelle

  • Reisezweck: Grund der Reise

  •  Reisedaten: Datum und Uhrzeit von Reisebeginn und Reiseende

  • Reiseroute: Ausgangs- und Zielort sowie Zwischenstopps

  • Verkehrsmittel: Art der genutzten Verkehrsmittel

  • Kostenaufstellung: Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungen und Nebenkosten

  • Belege: Alle relevanten Quittungen und Rechnungen

  • Unterschrift

  • Genehmigung durch Vorgesetzte

Je vollständiger die Angaben sind, desto schneller kann die Abrechnung geprüft und freigegeben werden.

Welche Belege werden für eine Reisekostenabrechnung benötigt?

Alle Ausgaben einer Dienstreise müssen vollständig belegt werden. Denn für eine korrekte Reisekostenabrechnung ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich. Zu den häufigsten Belegen zählen:

  • Hotelrechnungen
  • Fahrkarten für Bahn, Bus oder Flugzeug
  • Taxirechnungen
  • Parktickets
  • Mautbelege
  • Tankbelege
  • Rechnungen für beruflich veranlasste Ausgaben während der Reise

Wichtig ist, dass die Belege vollständig und gut lesbar sind. Sie bilden die Grundlage für die Prüfung und Freigabe der Reisekostenabrechnung sowie für die ordnungsgemäße Verbuchung in der Buchhaltung.

Fehlt ein Originalbeleg, kann in bestimmten Fällen ein Eigenbeleg erstellt werden. Dieser sollte zumindest Datum, Betrag, Zweck der Ausgabe sowie die Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters enthalten.

Mit einer digitalen Lösung können Belege direkt nach Erhalt per Smartphone erfasst und der Abrechnung hinzugefügt werden. Das spart Zeit und verhindert, dass Belege verloren gehen.

Haben Sie Fragen zur digitalen Lösung von free-com, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Beispiel einer Reisekostenabrechnung

Wie eine Reisekostenabrechnung in der Praxis aussehen kann, zeigt folgendes Beispiel:

  • Mitarbeiterin: Anna Mustermann

  • Reisezweck: Kundentermin in Salzburg

  • Reisezeitraum: 15.03.2026

  • Strecke: Wien → Salzburg → Wien

  • Gefahrene Kilometer: 600 km

  • Kilometergeld: 300 €

  • Taggeld: 30 €

  • Parkgebühren: 12 €

  • Gesamtkosten: 342 €

Zusätzlich werden die entsprechenden Belege, beispielsweise Parktickets oder Hotelrechnungen, der Reisekostenabrechnung beigefügt.

Nach einer digitalen Lösung gesucht? Wer Reisekosten regelmäßig abrechnet, profitiert häufig von einer digitalen Reisekostenabrechnung. Mit der Reisekosten- und Spesenabrechnung von free-com lassen sich Belege digital erfassen, Genehmigungen automatisieren und Reisekosten effizient verwalten.

Typische Fehler bei der Reisekostenabrechnung

In der Praxis treten bei der Reisekostenabrechnung häufig dieselben Fehler auf:

  • fehlende oder unleserliche Belege
  • falsche Berechnung von Kilometergeld
  • fehlerhafte Taggeld-Abrechnung
  • verspätete Einreichung
  • doppelte Erfassung von Ausgaben
  • fehlende Genehmigungen

Digitale Prozesse helfen dabei, diese Fehlerquellen deutlich zu reduzieren.

Digitale Reisekostenabrechnung mit free-com

Die manuelle Bearbeitung von Reisekosten bindet wertvolle Ressourcen in Personalabteilung, Buchhaltung und Lohnverrechnung. Mit der Lösung von free-com können Unternehmen ihre Reisekostenabrechnung vollständig digitalisieren und automatisieren.

Mitarbeiter:innen fotografieren Belege direkt nach Erhalt. Die Daten werden automatisch verarbeitet und der gesamte Freigabeprozess digital abgebildet. Dadurch reduzieren Unternehmen ihren Verwaltungsaufwand erheblich und beschleunigen die Erstattung von Reisekosten.

Die Lösung von free-com bietet dabei folgende Vorteile:

Zeitersparnis
durch schnelle digitale Erfassung und Verarbeitung.
Kosteneinsparungen
durch effizientere Prozesse.
Ortsunabhängige Nutzung
auch mobil per App.
Weniger Fehler
durch automatisierte Berechnungen.
Volle Transparenz
über alle eingereichten Belege und Abrechnungen.
Nahtlose Integration
in bestehende Buchhaltungs- und ERP-Systeme.

So nutzen Sie digitale Lösungen zur Reisekostenabrechnung richtig

Damit die Software ihr volles Potenzial entfalten kann, empfehlen wir Folgendes:

  • 1

    Belege sofort erfassen: Fotografieren Sie Belege direkt nach Erhalt, damit nichts verloren geht.

  • 2

    Mitarbeiter:innen schulen: Wer die Software sicher bedient, macht weniger Fehler.

  • 3

    Regelmäßig prüfen: Auch bei automatisierten Abrechnungen lohnt eine stichprobenartige Kontrolle.

Haben Sie Fragen an uns?

Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines kurzen, unverbindlichen online Termins!

Weiterführende Links

Häufige Fragen zur Reisekostenabrechnung

Eine Reisekostenabrechnung dient als Nachweis für den Arbeitgeber und das Finanzamt. Sie sollte zumindest die persönlichen Daten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters, den Reisezweck, Datum und Dauer der Reise, die Reiseroute, die entstandenen Kosten, relevante Belege sowie die erforderlichen Genehmigungen enthalten. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Prüfung, Erstattung und steuerliche Behandlung der Reisekosten.

Die Reisekostenabrechnung in Österreich setzt sich in der Regel aus Fahrtkosten bzw. Kilometergeld, Taggeld (Diäten), Nächtigungskosten sowie weiteren beruflich veranlassten Spesen zusammen. Für eine korrekte Abrechnung sollten sämtliche Kosten und Nachweise vollständig dokumentiert und den geltenden steuerlichen Vorgaben entsprechend erfasst werden.

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, beruflich veranlasste Reisekosten gemäß den gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder betriebsinternen Regelungen zu erstatten. Dazu können beispielsweise Fahrtkosten, Kilometergeld, Taggeld, Nächtigungskosten und weitere notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Dienstreise zählen. Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden müssen, hängt von den geltenden Vereinbarungen und Rahmenbedingungen ab.

Für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisekosten gelten grundsätzlich gesetzliche Verjährungsfristen. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Unternehmen können jedoch eigene Fristen für die Einreichung von Reisekostenabrechnungen festlegen. Um Transparenz und klare Abläufe sicherzustellen, sollten diese Fristen in einer internen Reisekostenrichtlinie definiert und den Mitarbeiter:innen rechtzeitig kommuniziert werden. In der Praxis werden Reisekosten häufig innerhalb weniger Wochen nach Abschluss der Dienstreise eingereicht.